Newsletter No. 214

NL214 Automobilzulieferer in Thailand und Vietnam Rechtliche Rahmenbedingungen für Produktion und Export

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I. Einleitung

Die wachsende Mittelschicht in den Staaten der Association of Southeast Asian Nations (ASEAN) und China führt auch zu einer verstärkten Nachfrage nach Kraftfahrzeugen. Deutsche Hersteller und v. a. Zulieferer sollten sich überlegen, wie diese Märkte am besten bedient werden können. Soll in Deutschland produziert und dann in die jeweiligen Märkte exportiert werden oder ist es sinnvoll, eine Produktion vor Ort aufzubauen? Mit Blick auf das Potenzial des chinesischen Marktes sind deutsche Unternehmen stark in China investiert. Dabei übersehen Investoren häufig die vielen praktischen Schwierigkeiten, die ein Investment in China mit sich bringen kann. So ist bspw. die Firmengründung langwierig und teuer, diverse Lizenzen und Genehmigungen müssen beantragt werden, geistiges Eigentum kann nur unzureichend geschützt werden, Bankkonten können teilweise nur schwierig eröffnet werden und einbezahltes Kapital kann nicht immer frei als „working capital“ verwendet werden. Auch ist es schwierig, fähiges und loyales Personal zu finden, anzuwerben und langfristig zu halten – hier zeigen sich in der Regel starke kulturelle Differenzen, was wiederum zu weiteren Problemen führen kann, etwa im Bereich Loyalität, Korruption, etc. Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, auch andere Standorte in Asien in Betracht zu ziehen. Zu nennen ist hier insbesondere Thailand. Daneben verfügt auch Vietnam über eine wachsende Automobil- und Automobilzulieferindustrie.

II. Warum Thailand?

Thailand ist nach China der größte Automobilhersteller in der Region. Es bietet Investoren nicht nur eine gewachsene Automobilindustrie (und damit eine entsprechende Supply Chain und ein gutes Personalangebot), sondern fördert Investitionen zudem über das Thai Board of Investment (BOI). Des Weiteren bieten diverse Freihandelsabkommen den zollbegünstigten Export von Produkten innerhalb ASEAN und zwischen ASEAN und China sowie ASEAN und Indien (siehe hierzu unseren LP Newsletter „Zollfreier Handel innerhalb von ASEAN“). Auch wird der Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und Thailand nach derzeitigem Stand noch Ende 2025 angestrebt. Die Ratifikation ist für das darauffolgende Jahr erwarten. Neben Einfuhrzöllen und Steuern sollten Investoren aber auch weitere praktische Faktoren im Blick behalten, etwa ob der Schutz des geistigen Eigentums gewährleistet ist, ob Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden können, und vieles mehr. Gerade in diesen Bereichen ist Thailand sicherlich ein deutlich einfacherer Investment-Standort als China. Als mittlerweile größter Automobilabsatzmarkt der Welt ist es so gut wie unmöglich, ganz auf China zu verzichten. Im Ergebnis kann aber eine Lösung „China Plus“ einem reinen Investment in China durchaus vorzuziehen sein.

       1. Automobilbranche in Thailand

Die Automobilindustrie ist ein wesentlicher Wirtschaftszweig Thailands. Stand 2025 trägt sie ca. 10 % zu Thailands Bruttoinlandsprodukt bei und beschäftigt etwa 700.000 Arbeitnehmer. Thailand ist nach den USA der weltweit zweitgrößte Markt für Pick-ups, insbesondere erfolgreich sind Modelle wie der

Toyota Hilux und der Isuzu D-Max. Die Toyota Motor Thailand Co., Ltd. betreibt drei Fabriken in Thailand, von denen eine ausschließlich Pick-ups produziert, und beschäftigt dort mehr als 15.000 Arbeitnehmer. Deutsche Hersteller wie Mercedes-Benz und BMW sind präsent, wobei BMW eine international beachtete Fabrik in Rayong errichtet hat (Minimierung von Abfällen – „zero waste“), in der mittlerweile auch Hybridfahrzeuge hergestellt werden. Darüber hinaus ist eine Batteriefabrik in Planung. Im Jahr 2015 hat VW eine Genehmigung zur Errichtung einer Fabrik erhalten, jedoch wurde das Investment im Rahmen von „Dieselgate“ vorerst zurückgestellt.

2025 wurden ca. 1,5 Mio. Fahrzeuge in Thailand produziert, wovon ca. zwei Drittel in über 100 Länder exportiert wird. Der Export wird u. a. durch ASEAN und diverse Freihandelsabkommen verstärkt. Zu nennen ist insbesondere die ASEAN Free Trade Area (ca. 690 Mio. Menschen), aber auch das ASEAN-China Free Trade Agreement (ca. 2 Mrd. Menschen) sowie die bilateralen Abkommen mit Australien, Japan, und Neuseeland. Ebenfalls relevant ist das ASEAN-India Free Trade Agreement (ca. 2 Mrd. Menschen) sowie die 2020 in Kraft getretene Regional Comprehensive Economic Partnership („RCEP“) zwischen den 10 ASEAN-Mitgliedsstaaten und weiteren Staaten in der Region Asien-Pazifik (China, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland) (ca. 2,3 Mrd. Menschen). RCEP ist damit das größte Freihandelsabkommen der Welt.

   2.  Rechtliche Rahmenbedingungen einer Investition in Thailand

In der Regel ist es ratsam, eine Investition im Rahmen einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft durchzuführen, einer sogenannten Company Limited (ähnlich der deutschen GmbH).

Die Gesellschaftsgründung in Thailand ist einfach und kann binnen zwei Wochen abgeschlossen werden (auch schneller, sofern notwendig). Das thailändische Gesellschaftsrecht setzt voraus, dass eine Private Company Limited mindestens zwei Gesellschafter hat. Praktisch wird dies häufig so gehandhabt, dass es einen Mehrheitsgesellschafter und einen Minderheitsgesellschafter gibt.Mehrheitlich ausländisch investierte Unternehmen benötigen in Thailand (wie in den meisten Staaten der Region) in der Regel eine Genehmigung („Foreign Business License“), um wirtschaftlich aktiv werden zu dürfen. Ausnahmen sind selten. Genehmigungsfrei sind bspw. Produktions­gesellschaften, soweit die thailändische Gesellschaft ausschließlich Produkte vertreibt, die sie selbst in Thailand hergestellt hat oder, soweit die Gesellschaft ausschließlich exportiert. Daneben gibt es bestimmte Ausnahmetatbestände im Foreign Business Act. Bspw. kann eine Gesellschaft, die ein entsprechend hohes Eigenkapital ausweist (100 Mio. THB = ca. 2,64 Mio. EUR für Großhandels- oder Einzelhandelsaktivitäten), die Aktivität ebenfalls genehmigungsfrei durchführen. Die meisten darüber hinausgehenden Aktivitäten bedürfen einer Ausnahmegenehmi­gung.

 

  a)   Förderung durch das BOI

Erteilt werden derartige Ausnahme­genehmigungen durch das BOI oder das Ministry of Commerce. Das BOI ist die zentrale Stelle für Investitionsförderungen in Thailand. Abhängig vom Investitionsvorhaben werden verschiedene steuerliche und nicht-steuerliche Anreize gewährt. Das Antragsverfahren ist (relativ) investorenfreundlich gehalten und dauert (ab Einreichung der vollständigen Unterlagen) etwa drei bis vier Monate. Die Vorteile einer Förderung sind beachtlich. Insbesondere können 100 % ausländisch investierte Tochtergesellschaften in Thailand im Rahmen der Förderung am Wirtschaftsverkehr teilnehmen, wodurch sich (praktisch meist komplizierte) Joint Ventures vermeiden lassen.

Automobilzulieferer können, je nach Art der produzierten Ware, verschiedene Förderungen beantragen. Die Herstellung von bestimmten Fahrzeugteilen und Brennstoffzellen wird bspw. wie folgt gefördert:

  •  acht Jahre Befreiung von der Körperschaftsteuer (Satz: 20 %), wobei allerdings die maximale Steuerbefreiung zumeist nur in Höhe von 100% des Investitionsvolumens gewährt wird (abzüglich des Betriebskapitals und der Kosten für Landerwerb),
  • Befreiung von Zöllen auf importierte Maschinen,
  • ein Jahr Befreiung von Zöllen auf importierte Rohmaterialien, die zur Herstellung von Exportprodukten dienen (verlängerbar nach Ermessen des BOI), 100 %
    foreign ownership,
  • Recht, Land zum Volleigentum zu erwerben,
  • vereinfachter Zugang zu Visa und Arbeitserlaubnissen und
  • keine Restriktionen bei der Repatriierung von Gewinnen.

Der Antrag muss sorgfältig vorbereitet werden: Informationen zu Antragsteller und Projekt sind auf einem speziellen Antragsformular online einzureichen. Nach Annahme des Antrages muss ein Firmenvertreter das Projekt dem BOI im Rahmen eines persönlichen Interviews (auf Englisch) erläutern. Im Anschluss (ca. 40 bis 90 Tage später) entscheidet das BOI über den Antrag. Es empfiehlt sich, den gesamten Prozess anwaltlich begleiten zu lassen, um Verzögerungen und unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Ein englischsprachiger Leitfaden für die Erstellung von BOI-Anträgen ist zu finden unter: BR 006 E – Guide to BOI Applications.

 b)  Förderung durch Ansiedlung im Industrial Estate

Thailand verfügt über 62 Industrial Estates, welche speziell auf die industrielle Produktion von Waren ausgerichtet sind und über entsprechend gute Infrastruktur (Verkehrsanbindung, Energie- und Wasserversorgung, Abfallentsorgung etc.) verfügen. Diese werden durch die Industrial Estate Authority of Thailand (IEAT) verwaltet und reguliert. Innerhalb der Industrial Estates bestehen im Regelfall zwei Zonen: die „General Industrial Zone“ und die „IEAT Free Zone“. In der General Industrial Zone besteht für Ausländer die Möglichkeit, Land zum Volleigentum zu erwerben und vereinfacht ausländische Arbeitskräfte anzustellen. Die IEAT Free Zone bietet darüber hinaus Zollfreiheit auf dort eingeführte und verarbeitete Waren. Eine Verzollung erfolgt erst bei Einfuhr in die General Zone. Ob eine Ansiedlung im Industrial Estate sinnvoll ist und insbesondere in welcher Zone, muss im Einzelfall geprüft werden und hängt insbesondere von der Kunden- und Lieferantenstruktur ab.

c)   Export in die Staaten des ASEAN-Raumes und nach China

Die bestehenden Freihandelsabkommen reduzieren die Zolltarife bei Exporten von Thailand in den ASEAN-Raum und nach China erheblich (meist auf effektiv 0 % oder 5 %). Allerdings sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Klassifizierung: Die genaue Klassifizierung der Waren gemäß dem sogenannten „Harmonisierten System“ (HS) ist entscheidend. In den Tabellen 1 – 5 haben wir eine vereinfachte Darstellung gewählt und daher, soweit notwendig, einen Rahmen der Zolltarife angegeben.
  • Ursprung: Je nach Ursprung der Ware (Ort der wesentlichen Herstellung/Gewinnung der Ware) fallen unterschiedliche Zolltarife an. Die Freihandelsabkommen und damit verbundene Präferenzzölle knüpfen nämlich in erster Linie an den Ursprung an, allerdings sind bei den innerasiatischen Freihandelsabkommen im Regelfall 40% Lokalanteil erforderlich, um ein Ursprungszeugnis des entsprechenden Exportlandes zu erlangen.
  • Steuern: Neben Zöllen wird bei der Einfuhr in der Regel zudem eine Form der Einfuhrumsatzsteuer (die je nach Land unterschiedlich bezeichnet wird) erhoben, die allerdings meist als Vorsteuer dann wieder abzugsfähig ist.

Zollwert: Einfuhrabgaben richten sich nach dem Zollwert der Ware. In Thailand wird dieser nach dem CIF-Preis berechnet, welcher sich aus dem (tatsächlichen) Preis der Ware zuzüglich der entstehenden Kosten, Versicherung und Transport (Cost, Insurance, Freight – CIF) zusammensetzt. Dies ist insofern relevant, als

  • sich hierdurch bspw. Luftfrachtteile zusätzlich verteuern, da Zoll auch auf den Frachtanteil erhoben wird. Nicht-tarifäre Handelshemmnisse haben enorme praktische Relevanz, so werden beispielsweise von verschiedenen Ländern innerhalb ASEAN unterschiedliche Industriestandards (vergleichbar der deutschen Industrienorm – DIN) verwendet, welche die Exporte in diese Länder wiederum erschweren. Diese Handelshemmnisse müssen bei der Vorbereitung beachtet werden, weswegen es ratsam erscheint, alle praktischen Schwierigkeiten sowie die Handhabung der entsprechenden Freihandelsabkommen vor der Ausfuhr mit einem erfahrenen Dienstleister zu klären.

In Tabelle 1 wird am Beispiel eines Lenkrades (Übergruppe nach HS-Code 8708.94) aufgezeigt, wie unterschiedlich sich die Zollsätze je nach Ursprungs- und Zielland darstellen. Bei anderen Bauteilen sind die Unterschiede ähnlich: Auf Abgasanlagen (Übergruppe nach HS-Code 8708.92) fallen die in Tabelle 2 dargestellten Tarife an – ebenso bei Getrieben (Übergruppe nach HS-Code 8708.40), siehe Tabelle 3. Ein Export der Waren von Deutschland nach Thailand ist dagegen praktisch eher nicht sinnvoll (Tabelle 4). Sollte Ware chinesischen Ursprungs nach Thailand importiert werden, kommen nach dem Freihandelsabkommen China-ASEAN die in Tabelle 5 dargestellten Sätze zur Anwendung. Sollte von außerhalb der EU (etwa Thailand, Vietnam oder China) nach Deutschland exportiert werden, so fällt dort in der Regel ein nicht- präferentieller Zoll von ca. 3% an (wobei es auch hier stets auf die Klassifizierung und mögliche Zollaussetzungen ankommt).

Ursprung Exportziel Zollsatz
Deutschland/ EU China 6 – 10 %
Malaysia 25 %
Vietnam 3,7 – 6,2 %*
Thailand China 0 %
Malaysia 0 %
Vietnam 0 %
Tab. 1: Zollsätze nach Ursprungs- und Zielland am Beispiel eines Lenkrades

(Übergruppe HS-Code 8708.94)

*mit Ursprungsnachweis

 

Ursprung Exportziel Zollsatz
Deutschland/ EU China 10 %
Malaysia 25 %
Vietnam 3,7 – 5 %
Thailand China 0 %
Malaysia 0 %
Vietnam 0 %
Tab. 2: Zollsätze nach Ursprungs- und Zielland am Beispiel von Abgasanlagen

(Übergruppe HS-Code: 8708.92)

 

Ursprung Exportziel Zollsatz
Deutschland/ EU China 6 – 10 %
Malaysia 25 %
Vietnam 2,5 – 5 %
Thailand China 0 %
Malaysia 0 %
Vietnam 0 %
Tab. 3: Zollsätze nach Ursprungs- und Zielland am Beispiel von Getrieben

(Übergruppe HS-Code: 8708.40)

 

Ursprung Ware Zollsatz
Deutschland/ EU Lenkrad 30 %
Getriebe 10 %
Abgasanlage 30 %
Tab. 4: Zollsätze für den Export von Waren von Deutschland nach Thailand

 

Ursprung Ware Zollsatz
China Lenkrad 35 – 42 %
Getriebe 0 % (Pkw)
Abgasanlage 0 % (Pkw)
Tab. 5: Zollsätze für den Export von Waren von China nach Thailand

Eine Produktion in Thailand ist zollrechtlich also in zweifacher Hinsicht sinnvoll. Zum einen kann der lokale Markt bedient werden, ohne dass die Produkte durch die hohen Einfuhrzölle Thailands (bis zu 30 %) verteuert werden und zum anderen können bestehende Freihandelsabkommen genutzt werden, um zollfrei oder -vergünstigt in andere Länder des ASEAN-Raumes und nach China zu exportieren. Auch kann überlegt werden, von der Produktion in Thailand den deutschen Markt zu bedienen. In der Regel werden Kraftfahrzeugbauteile mit einem nicht-präferentiellen Zoll von 3% belegt (vorbehaltlich der exakten Klassifizierung der Ware), was bei der Projektplanung und -berechnung berücksichtigt werden muss.

c) Vorteile Thailand

Neben den aufgezeigten zollrechtlichen und investitionsförderrechtlichen Vorteilen (BOI, Steuervergünstigungen) kann Thailand im Vergleich zu China zudem mit weichen Faktoren punkten:

  • Thailand hat in der Vergangenheit bewiesen, dass es auch in Zeiten politischer Turbulenzen wirtschaftlich stabil ist und Investitionen in Thailand sicher sind.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind vergleichsweise übersichtlich und nachvollziehbar. Thailändisches Recht basiert indirekt auf dem deutschen BGB und ist damit für Kontinental­europäer verhältnismäßig berechenbar. Auch können Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten – in Thailand im Vergleich zu China ohnehin seltener – mittlerweile effektiv bekämpft werden.
  • Eingezahltes Kapital kann vollständig als „working capital“ genutzt werden. Zudem ist jedenfalls bei einer BOI-Förderung die vollständige Repatriierung von Gewinnen möglich.
  • Im Gegensatz zu China, folgt das Buchhaltungssystem den Regeln des IFRS und entspricht damit internationalen Standards, sodass auch aufwendige Überleitungsrechnungen hiermit entfallen.
  • Das Steuersystem ist sehr transparent und birgt wenig Überraschungen.
    Die Körperschaftsteuer (grundsätzlich 20%) wie auch die Einkommensteuer (Höchstsatz 35%) sind selbst ohne weitere Förderung nicht unange­messen hoch
  • Mitarbeiter sind bei korrekter Führung außerordentlich loyal, fähig und lernwillig.

Im Ergebnis ist Thailand für Automobilzulieferer ein guter Standort, um die Märkte in ASEAN und China zu bedienen. Neben den harten Standortvorteilen (Zolltarife, Steuerbefreiungen) können die weichen Faktoren den Ausschlag geben.

 

III.  Option Vietnam

Die vietnamesische Wirtschaft ist nach wie vor geprägt von einer starken Präsenz staatlicher Großbetriebe und einem aufstrebenden Privatsektor, der mittlerweile auch ausländischen Investoren (weitgehend) offen steht, wobei gerade deutsche Produkte und Hersteller ein hohes Ansehen genießen.

Der Automobilsektor Vietnams wird noch stark von japanischen und südkoreanischen Herstellern dominiert. Die vietnamesische Produktion belief sich in 2024 auf ca. 175.000 Fahrzeuge, was etwas mehr als 10 % der Produktion in Thailand entspricht. Hervorzuheben ist insbesondere das vietnamesische Unternehmen Vinfast, welches im Jahr 2024 ca. 97.000 Elektrofahrzeuge verkaufen und hiermit eine Steigerung von etwa 190 % im Vergleich zum Jahr 2023 (ca. 35.000 Fahrzeuge) erzielen konnte. Zudem plant Vinfast eine Investition in Höhe von 2 Mrd. USD in eine Produktionsanlage (für Elektrofahrzeuge) in den USA.

Das vietnamesische Straßenbild – und dementsprechend auch der Markt für Kraftfahrzeuge – ist noch immer durch eine Vielzahl von Kleinkrafträdern (Scootern) geprägt. Ungebrochen beliebt sind Modelle wie die Honda Airblade. Allerdings steigen die Vietnamesen mehr und mehr auf neuere Modelle um. Auf dem Markt für Pkw und Nutzfahrzeuge konnte – nach dem Rekordjahr 2022 mit ca. 510.000 verkauften Fahrzeugen – in den vergangenen Jahren eine gewisse Stagnation festgestellt werden.

So wurden 2024 etwa 300.000 Fahrzeuge verkauft. Die absoluten Verkaufszahlen sind für eine Bevölkerung von ca. 100 Mio. derzeit noch immer relativ gering, es besteht also erhebliches Wachstumspotenzial.

Die vietnamesische Regierung fördert den Automobilsektor, um die Industrialisierung voranzutreiben. Zum Schutz der heimischen Wirtschaft unterliegt der Import von Kraftfahrzeugen und -teilen hohen Einfuhrzöllen, allerdings werden unter dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam (EVFTA) die meisten Zölle für Kraftfahrzeuge bis 2030 auf 0% gesenkt (der derzeitige Satz liegt im Jahr 2025 je nach Typ und Hubraum bzw. Antriebsart noch bis zu 35 %). Unter dem ASEAN Trade in Goods Agreement (ATIGA) beträgt der Zolltarif bereits 0%.

Aufgrund des wachsenden heimischen Marktes bietet Vietnam zunehmend attraktivere Möglichkeiten für ausländische Automobilzulieferer. Im Gegensatz zu Thailand fehlt es jedoch noch an qualifizierten Arbeitskräften (in der Breite) und die Infrastruktur ist teilweise mangelhaft. Zudem ist der administrative Aufwand teilweise erheblich erhöht und Behördenentscheidungen nur bedingt prognostizierbar. Im Ganzen ist Vietnam als Standort derzeit deutlich risikoreicher als Thailand, dennoch besteht ein nicht zu unterschätzendes Potenzial, denn die Entwicklung verläuft rasant und entsprechend siedeln sich mehr und mehr Unternehmen in Vietnam an.

 

1. Investitionsrechtliche Rahmenbedingungen

Die Beschränkungen in Bezug auf die Aufnahme von geschäftlichen Aktivitäten von mehrheitlich ausländisch investierten Unternehmen in Vietnam wurden in den letzten Jahren weitgehend liberalisiert; so werden Investitionen in bestimmte Schlüsselindustrien u. a. mit Steuervergünstigungen (Befreiung von der Körperschaftsteuer und Importzöllen) und erweiterten Landnutzungs­rechten gefördert. Im Bereich der Automobilindustrie besteht die Möglichkeit, eine Steuerförderung (auf 10% reduzierte Körperschaftsteuer) mit einer Maximaldauer von 15 Jahren zu beantragen. Über die steuerliche Förderung wird im Rahmen der Entscheidung über das Investitionsvorhaben entschieden. Zuständig ist in den meisten Fällen die Sonderverwaltung der jeweiligen Industriezone

2. Gesellschaftsgründung

Die Registrierung einer Tochterkapitalgesell­schaft in Vietnam erfolgt in zwei Schritten: Zunächst muss die zugrundeliegende Investition bzw. das Projekt genehmigt werden. Sodann erfolgen die Gesellschaftsgründung und Einzahlung des im ersten Schritt veranschlagten Kapitals. Nach erfolgreicher Gesellschaftsgründung sind je nach Geschäftszweck möglicherweise weitere Genehmigungen einzuholen.

IV.  Zusammenfassung

Die Nachfrage in den Märkten Südostasiens und Chinas nach hochwertigen Automobilzulieferteilen bietet interessante Entwicklungsmöglichkeiten für europäische Auto­mobilhersteller und -zulieferer.

Thailand gilt historisch bedingt als reiferer Markt: Einerseits aufgrund der höheren Kaufkraft auf dem nationalen Markt und andererseits wegen umfangreicher Fördermöglichkeiten und einer entwickelten Infrastruktur sowie bestehenden Lieferketten. Daher können viele Vorprodukte relativ problemlos in Thailand erworben werden. Das Board of Investment stellt Investoren attraktive Fördermöglichkeiten zur Ver­fügung, die mit einer Ansiedelung in einem Industrial Estate verbunden werden können, um weitere Vorteile zu erzielen. Zwar bietet Vietnam ebenfalls Investitionsanreize an, allerdings sind diese mit Blick auf den Umfang her nicht immer vergleichbar mit den vom Board of Investment gewährten Förderungen.

Demgegenüber befindet sich die vietnamesische Automobil- und Zulieferindustrie noch im Aufbau. Zur Förderung dieses Sektors erleichtert die Regierung gezielt den Marktzugang für ausländische Investoren. Im Rahmen des novellierten Investitionsgesetzes ist 100 % ausländisches Eigentum an Automobil- und Zulieferunternehmen zulässig (wie in den meisten anderen Branchen auch) und es bestehen keine Mindestkapitalanforderungen (mehr). Diese Maßnahmen sollen der Ansiedlung technologiebasierter Produktion und der Integration in globale Lieferketten dienen. Sowohl für Exporte aus Thailand als auch aus Vietnam lässt sich eine Vielzahl an Freihandelsabkommen nutzen, um die Kosten für den Import in einen Drittstaat zu reduzieren.Einzelheiten hängen u. a. von dem jeweiligen Freihandelsabkommen, einschlägigen HS-Code und Ursprung ab. Bei vorausschauender Planung lassen sich dadurch erhebliche Einsparungen erzielen.

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