Newsletter No. 108

NL108 Zollfreier Handel innerhalb von ASEAN und den Nachbarländern

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In diesem Newsletter untersuchen wir, unter welchen Voraussetzungen ein zollfreier Handel innerhalb der As­socia­tion of Southeast Asian Na­tions („ASEAN“) sowie zwischen einem ASEAN-Staat und einem Drittstaat möglich ist.

1. Einführung

Die ASEAN hat 10 Mitgliedsstaaten (Indonesien, Malay­sia, die Philippi­nen, Singapur, Thailand, Brunei, Myanmar, Kam­bo­dscha, Laos und Vietnam). Je­der dieser Staaten ist multilateral und bilate­ral mit verschiede­nen ande­ren Staaten ver­bun­den.

Bereits 1992 hatte die ASEAN die Etablierung einer ASEAN-Freihandelszone, der AFTA (Asean Free Trade Area), beschlossen. Für die Gründungsmitglieder, die „ASEAN-6“ (Brunei, Indonesien, Singapur, Thailand, Malaysia, Philippinen), sind die AFTA-Bestimmungen seit Januar 2010 in Kraft.

Seit 2015 sind Vietnam, Laos, Kambodscha und Myanmar (nach Ablauf einer Übergangsphase) ebenfalls vollwertige ASEAN-Mitglieder.

Auf Grundlage der AFTA beschlossen die Mitgliedsstaaten am 22. November 2015 die Gründung der Wirtschaftsgemeinschaft Asean Economic Community (AEC). Dies ebnete den Weg für einen gemeinsamen Binnenmarkt und Produktionsstandort für Güter, Dienst­leistungen, Kapital und Arbeit. Die Mitgliedsstaaten bleiben jedoch weiterhin ein lockeres Bündnis aus souveränen Staaten. Sie haben keine länderübergreifenden Behörden nach dem Muster der Europäischen Union und keine in allen Mitgliedsländern geltenden Gesetze.  

Der Anteil der ASEAN am Welthandel wird häufig unterschätzt. ASEAN liegt mit einem Anteil von knapp 7.5% (Stand 2019) am Welthandel nur leicht hinter dem Chinas, der rund 10% des Welthandels bestreitet – und vor Indien mit einem Anteil von knapp 2%. Insgesamt bietet die ASEAN-Region einen Wirtschaftsraum mit mehr als 660 Millionen Menschen und einem Bruttoinlandsprodukt von 3,08 Billionen US-Dollar (Stand 2020), wobei der BIP insbesondere in den letzten Jahren stark gestiegen ist.

Die ursprünglichen sechs ASEAN-Länder, namentlich Brunei, Indonesien, Malaysia, die Philippinen, Singapur und Thailand, konnten

bereits bei mehr als 99% der gehandelten Produkte der CEPT Inclusion List (IL) of ASEAN-6 die Zölle auf ein Niveau von 0-5% senken. Die neueren Mitgliedstaaten, Kambodscha, Laos, Myanmar und Vietnam, sind in Bezug auf das Senken der Zölle mittlerweile auf demselben Niveau.

Zolltarife beziehen sich auf verschiedene HS-Nummern. Dies entspricht ei­nem har­monisier­ten System von mehreren tausend Gütern, die alle eindeu­tig mit ei­ner HS-Nummer be­zeichnet sind, wobei allerdings zwischen ver­schiedenen Staaten teilweise verschiedene Auf­fassungen bestehen. Zolltarife werden (vom Grundsatz her) im Laufe der Jahre ge­ringer (es sei denn, es gibt kurzfristige Anti-Dum­ping Maßnahmen, was be­deutet, dass die Zollsätze bei einigen Warengrup­pen zeitweise erhöht werden (z.B. bei Stahl, Reis, Schuhen, etc.) oder dass durch fallbezogene Quoten die Einfuhr erschwert oder ver­hindert wird).

Beim Export von einem Land in ein anderes kommt als Zoll-Berechnungs­grund­lage grund­­sätzlich in Betracht der Zollsatz

  1. der ASEAN Mitgliedsstaaten unter­einander,
  2. eines Free Trade Agreements („FTA“), das die ASEAN-Staaten mit einem oder mehreren Drittländern abgeschlossen haben (z.B. RCEP),
  3. eines FTA, das ein einzelner ASEAN Staat mit ei­nem Dritt­land abgeschlossen hat (z.B. Thailand mit Australien),
  4. der Regularien der World Trade Organisation („WTO“) und
  5. der Länder, die in keine dieser Kategorien fallen.

2. Bilaterale und Multilaterale Abkommen

a) ASEAN Mitgliedsstaaten untereinander

Der Zusammenschluss der ASEAN-Staaten fand am 8. August 1967 in Bangkok zwi­schen den er­sten sechs Mitgliedsstaaten statt. Im Zeitalter des Kalten Krieges – als die Eskalation des Vietnam-Krieges seinem Höhepunkt entgegensteuerte – ei­nigten sich die Staaten Brunei, Indonesien, Malaysia, die Philippinen, Singapur und Thailand auf eine enge Zu­sammenarbeit mit der Zielsetzung wirtschaftli­chen und sozialen Wach­stums.

b) ASEAN Plus

Es wurde erkannt, dass dieses Ziel nicht ausschließlich durch die Zusam­men­ar­beit der ge­nann­ten ASEAN Länder untereinander erreicht werden können. Da­her wurden seither eine Vielzahl weiterer bilaterale Ver­träge von ASEAN mit anderen Natio­nen angestrebt und abgeschlossen.

aa) RCEP („Regional Com­pre­hen­sive Economic Partner­ship“)

Am 25. November 2020 wurde zwischen den 10 ASEAN-Mitgliedsstaaten und weiteren Staaten in der Region Asien-Pazifik (China, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland) die „Regional Comprehensive Economic Partnership“ (kurz RCEP) unterzeichnet. Hierbei handelt es sich um das derzeit größte Freihandelsabkommen der Welt. Bis Ende 2022 soll das Abkommen ratifiziert sein und in Kraft treten.

Ursprünglich war die Einführung des RCEP bereits für 2017 geplant, wobei zunächst Indien zu den vorgesehenen Mitgliedern zählte. Indien verließ jedoch 2019 die Verhandlungen aufgrund von Bedenken gegenüber dem beabsichtigten Zollabbau. Insbesondere äußerte es die Befürch­tung, einer Flut von Industrieprodukten zu Dumpingpreisen aus China und bzw. von Agrarprodukten aus Australien und Neusee­land zum Nachteil der heimischen Wirtschaft ausgesetzt zu sein. Daher kam das Freihandelsabkommen schließlich ohne Indien zustande.

Das RCEP umfasst nunmehr Staaten mit insgesamt rund 2.2 Milliarden Einwohnern und betrifft etwa 40 % des weltweiten Handels (die EU ist hingegen mit 33 % am Welthandel beteiligt), sodass diesem Freihandels­abkommen eine enorme wirtschaftliche und politische Bedeutung zukommt.

bb) China

Bereits vorher war die Zusammen­ar­beit von ASEAN mit China in be­stimmten Tei­len des Wirtschafts­lebens verein­bart worden und trat im Juli 2005 in Form des ASEAN China Free Trade Agreement (ACFTA) in Kraft.

Die zunehmende regionale Arbeitsteilung in Asien und die immer engeren Handels­beziehungen zwischen vor- und nachgelagerten Lieferanten mit Produzenten auf dem chinesischen Festland und verschiedenen Produktionsstandorten in Asien führten zu einer raschen Ausweitung des innerasiatischen Handels. Vor diesem Hintergrund ist der Handel zwischen China und den ASEAN-Staaten in den letzten Jahren stetig gewachsen und hat 2020 die EU als größten Handelspartner Chinas abgelöst. Nach Angaben der chinesischen Zollbehörde stiegen die Ein- und Ausfuhren zwischen China und ASEAN von Januar bis September 2020 gegenüber dem Vorjahr um 5 % auf fast 500 Milliarden US-Dollar.

Um die Partnerschaft zwischen  ASEAN und China in Bezug auf Frieden, Wohlstand und wirtschaftliche Zusammenarbeit zu vertiefen, wurden seit 2010 mehrere Aktionspläne auf den Weg gebracht (zunächst für den Zeitraum 2011-2015 und anschließend für den Zeitraum 2016-2020).

Der erste Plan betraf insbesondere die elf Bereiche Landwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechno­logien, die Entwick­lung des Humankapitals, die Entwicklung des Mekong-Beckens,  Investitionen, Energie, Transport, Kultur, öffentliche Gesundheit, Tourismus und Umwelt.

In dem zweiten Aktionsplan wurde zudem das Ziel der Kriminalitätsbekämpfung verstärkt.

Aktuell wurde für die Jahre 2021-2025 ein weiterer Aktionsplan vereinbart, der den vorherigen Plan ablöst. Dieser baut auf den bisherigen Erfolgen der gemeinsamen Zusammenarbeit auf und soll diese weiter vertiefen. Dabei soll der Plan zur Förderung von Frieden, Stabilität, Wohlstand und Nachhaltigkeit in der Region beitragen.

Um die Kommunikation und Koordination in der ASEAN-China-Partnerschaft voranzutreiben, entsandte China erstmals im September 2012 einen dauerhaften Repräsentanten an die ASEAN.

cc) Japan

Anlässlich eines ASEAN-Japan-Gipfeltref­fens im November 2011 beschlossen die Vorsitzenden beider Seiten die Joint Decla­ration zur Förderung der strategischen ASEAN-Japan-Partnerschaft für gemein­schaft­­liches Wachstum und verabschiedeten einen ASEAN-Japan-Aktionsplan für den Zeitraum von 2011-2015. Insgesamt behält Japan seinen Status als zweitgrößter Handelspartner der ASEAN-Zone nach China. Zeitgleich ist Japan zur zweitgrößten Quelle von Direktinvestitionen (FDI) in der ASEAN-Region geworden.

Die Kommunikation zwischen ASEAN und Japan wird über integrierte Mechanismen wie Gipfel-, Experten- und Ministertreffen sowie regionale Foren und Unterorganisationen gesteuert. 2004 trat Japan dem Freundschafts- und Kooperationsvertrag (TAC) bei. Letztlich engagiert sich Japan auch im Bereich maritimer Sicherheit, was 2007 zur Einrichtung des ASEAN Maritime Forums (AMF) führte.

Zudem wurde 2020 ein weiterer Aktionsplan mit Japan verabschiedet. Der Aktionsplan zielt darauf ab, die Zusammenarbeit bei der Abschwächung der durch die COVID-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Her­ausforderungen zu verbessern und die langfristige wirtschaftliche Widerstandsfähig­keit der ASEAN und Japans nach der Pandemie zu gewährleisten.

dd) Südkorea

Das Verhältnis ASEAN-Südkorea erfuhr einen Höhenflug  mit der Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags im Jahr 2004 und der Umsetzung eines Aktionsplanes in 2005. Im Jahre 2010 vertieften ASEAN und Südkorea die Partnerschaft, indem sie ihre Zusammenarbeit, welche bisher von Dialog und Kooperation geprägt war, zu einer strategischen Partnerschaft ausbauten.

Begleitet wurde das Vorhaben wiederum von einer Joint Declaration verbunden mit einem Aktionsplan bezogen auf die Jahre 2011-2015. Im Zuge dessen und im Hinblick auf die Förderung der engen Zusammenarbeit und des gegenseitigen Verständnisses ernannte und entsandte Südkorea erstmals im September 2012 einen ständigen Repräsen-tanten, welcher die Kooperation mit ASEAN  koordiniert.

Ein weiterer Aktionsplan zur Umsetzung und zum Ausbau der Joint Declaration wurde zwischenzeitlich für die Jahre 2021-2025 vereinbart.

Die ASEAN-Südkorea-Kooperation hat in den Bereichen Politik und Sicherheit durch Dialog und Austausch sowohl auf regionaler als auch auf internationaler Ebene – im Rahmen von durch die Kooperations- bzw. Partner­schafts­vereinbarungen festgelegten Mechanismen, insbesondere durch Gipfel­treffen, Ministermeetings und den ASEAN Plus Three (APT)-Prozess – eine Stärkung erfahren.

ee) Indien

Mit der Unterzeichnung des Freihandels­rahmenvertrages zwischen den ASEAN-Staaten und Indien trat zum 1. Januar 2010 die Freihandelszone  ASEAN–India Free Trade Area (AIFTA) in Kraft. Hierdurch wurde eine der größten Freihandelszonen der Welt mit einem Markt von 1,8 Billionen Menschen und einem Bruttoinlandsprodukt von  2,8 Bil­lionen US Dollar geschaffen. Von dem Freihandelsabkommen ausgenommen wur­den zum Beispiel Produkte aus den Bereichen Agrarproduktion, Kfz-Teile, Textilien, Plastik und Chemikalien. Parallel hierzu schlossen die ASEAN-Staaten und Indien 2009 eine Schiedsgerichts­vereinbarung.

ff) Australien und Neuseeland

Seit 2009 be­steht ein Abkommen mit Australien und Neu­seeland („AANZFTA“). Die Besonderheit bei AANZFTA ist, dass das Abkommen – ent­gegen der Ab­sprache innerhalb der ASEAN – am 1. Januar 2010 nur für die Länder Australien, Neusee­land, Bru­nei, Myanmar, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam in Kraft ge­treten ist.  Dies lag daran, dass man sich mit den an­deren Mitgliedsstaaten nicht auf einverständli­che Grundlagen einigen konnte, wobei im Falle Thailands ohnehin be­reits ein FTA in Kraft war. Das Abkommen AANZFTA trat am 1 Januar 2011 für Laos, am 4. Januar 2011 für Kambodscha und am 10. Januar 2012 für Indonesien in Kraft.  

gg) EU und Deutsch­land

Zurzeit werden weitere Verhandlungen von der ASEAN mit Ländern wie Ka­nada, der Ukraine, Pakistan und der Euro­päischen Union geführt. Deutsch­land hat aufgrund der Zu­gehörigkeit zur Europäischen Union kei­nerlei Möglich­keit, ei­nen bilatera­len Vertrag mit ASEAN zu schließen. Diese Auf­gabe erfüllt die Eu­ro­päische Union gemäß dem Unionsvertrag nun im Ganzen mit Bindungswirkung für alle Mitgliedstaaten. Im Mai 2010 beschlossen die ASEAN-Staaten und die EU als Weiterentwicklung zum Partnerschaftsvertrag von 2007 den Aktionsplan „BANDAR SERI BEGAWAN PLAN OF ACTION TO STRENGTHEN THE ASEAN-EU ENHANCED PART­NERSHIP“ für dem Zeitraum 2013-2017 zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen ASEAN und der EU.

Anschließend wurde dieser durch einen neuen Aktionsplan für die Jahre 2018-2022 ersetzt, wobei die Zielrichtung (Stärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit) dieselbe war.

Ein aktueller Aktionsplan steht seit 2022 noch aus.

Nach Absprache zwischen ASEAN und der EU sollen alle zwei Jahre Ministertreffen stattfinden. Die Zusammenarbeit erstreckt sich neben der wirtschaftlichen Kooperation auf unterschiedliche Gebiete wie beispiels­weise den Kampf gegen Terrorismus und Piraterie. Im Mai 2011 setzten die Wirt­schaftsminister das ASEAN-EU-Handels- und Investitionsprogramm um. Dieses umfasst unter anderem eine vertiefte Zusam­menarbeit in den Bereichen Urheberrecht, Reduzierung technischer Handelsbarrieren sowie die Entwicklung von Handelsbräuchen im Durchgangshandel.

Auch für Deutschland ist ein Engagement in der ASEAN-Zone interessant, da die  deutsche Wirtschaft gerade mit grünen Zukunftstechnologien in der ASEAN-Region punkten kann.  Denn angesichts der Wirtschaftsdynamik besteht ein enormer Bedarf an umweltfreundlichen, energie­effizienten Lösungen für ein nachhaltiges Wachstum. Allerdings trifft die deutsche Wirtschaft auch auf zunehmend stärkeren Wettbewerb in Asien. Künftig wird es daher mehr denn je darauf ankommen, Ko­operationen und Partnerschaften, insbesondere bei Technologie, Innovationen sowie Forschung und Entwicklung, zu eta­blieren.

hh) Schweiz

Fast 22 % aller Exporte der Schweiz gehen nach Asien. Interessant für die Schweiz ist vor allem das Wachstum der Mittelschicht und der damit einhergehende Wachstum des Konsums der Mittelklasse, da Schweizer Unternehmen  mit qualitativ hochstehenden Produkten eher im Hochpreissegment aktiv sind. Neben Vietnam und Singapur gehört Thailand zu den engsten Handelspartnern der Schweiz in Asien. Bisher besteht allerdings lediglich zwischen der Schweiz und Singapur ein Freihandelsabkommen.

Verhandlungen zwischen der European Free Trade Association („EFTA“), deren wichtigstes Mitglied die Schweiz ist, und Thailand sind, nachdem diese 2006 ins Stocken gerieten, wieder aufgenommen wor­den.

Nachdem im Dezember 2008 die ASEAN-Charta in Kraft getreten ist, welche den Rahmen für eine engere wirtschaftliche Integration bildet und die Akkreditierung von Botschaftern aus Nichtmitgliedstaaten ermög­licht,  entsandte die Schweiz 2009 einen Bot­schafter zur ASEAN-Staatengemein­schaft.

ASEAN und die Schweiz bekräftigten zuletzt auf einem Treffen des gemeinsamen sekto­ralen Kooperationsausschusses ASEAN -Schweiz im Jahr 2021 ihre Verpflichtung zur weiteren Stärkung ihrer Zusammenarbeit.

c) Free Trade Agreement eines Mitgliedsstaates mit Drittstaaten

Ferner ist es möglich, dass jeder ASEAN-Mitgliedsstaat selbst und unab­hängig von ASEAN ein Freihandelsabkommen mit einem Drittstaat schließt. Thailand bei­spielsweise hat im Jahr 2003 ein FTA mit Australien geschlossen, das seit dem 1. Ja­nuar 2005 in Kraft ist („TAFTA“). Ebenso bestehen der­artige Ab­kommen mit China (2003) und Indien (2004), die teilweise über die ASEAN Vereinbarungen hinausgehen.

d) WTO

Alle Mitgliedsstaaten der ASEAN sind Mitglieder der WTO. Bru­nei und Burma seit 1995, Kambodscha seit 2004, Thailand, die Philippinen, Singapur, Indonesein, Malay­sia,  und Vietnam seit 2007 und Laos seit Februar 2013.

Im Rahmen dieses Artikels ist es nicht möglich, alle multilateralen Abkom­men der einzelnen ASEAN Staaten mit anderen Drittstaaten zu beleuchten und deren jeweilige Aus­nahmen aufzuli­sten. Sollten über diesen Artikel hinaus aber weitergehende Fragen bestehen, sprechen Sie uns bitte an. Es ist schwierig,  für eine bestimmte Waren­gruppe (HS-Nummer) in einem be­stimmten Zeit­punkt das günstigste ein­schlägige Abkommen zu finden. Der Unterschied bei der Verzollung kann indes sehr hoch sein.

3. Export-/Importvoraussetzungen

Für den Import und Export von Produkten aus ASEAN Ländern in andere Ver­tragsstaa­ten und Drittstaaten wird grundsätzlich ein Ursprungszeugnis für das Pro­dukt benötigt. Es gibt dabei zwei Arten:

  • Reguläres Ursprungszeugnis,
  • Qualifiziertes Ursprungszeugnis.

a) Reguläres Ursprungszeugnis

Das reguläre Ursprungszeugnis benennt lediglich das Herkunftsland. Hierfür gibt es üblicherweise keinerlei Zollvergünstigungen beim Import.

Mögliche Aussteller dieser Art von Ursprungszeugnissen sind in Thailand zum Bei­spiel: The Thai Chamber of Commerce, The Department of Fo­reign Trade und The Fede­ration of Thai Industries. Insbesondere die Thai Cham­ber of Commerce erstellt Ur­sprungszeugnisse,  sofern das expor­tierte Gut in Thailand fertig gestellt wurde. Hierzu reicht schon die Montage einzelner Teilprodukte zu ei­nem Endprodukt in Thai­land.

Allerdings verlangen verschiedene Import­länder über das reguläre Ur­sprungs­zeugnis hin­aus weitere Formalitäten. Insbesondere Exporte in den Nahen Osten müssen sehr genau vorbereitet werden, da hier zum Bei­spiel das Herkunftsland auf dem Produkt selbst und nicht lediglich auf der Ver­packung erwähnt sein muss.

b) Qualifiziertes Ursprungszeugnis

Mit einem qualifizierten Ursprungszeugnis hingegen gilt das Endprodukt als in dem je­weils aus­stel­lenden Land hergestellt und genießt damit besondere zoll­rechtli­che Be­hand­lungen, gege­benenfalls bis hin zur Zollbefreiung. Ein qua­lifizier­tes Ur­sprungs­zeugnis muss bei der je­weils zuständigen Stelle beantragt wer­den und kann nur dann aus­gestellt werden, wenn bestimmte Vorausset­zun­gen erfüllt sind. Grundsätzlich muss das Endprodukt eine sub­stantielle Än­derung (Mehr­wert) im Ver­gleich zu den Aus­gangs­produkten erfahren ha­ben. Als Krite­rien sind aner­kannt:

  • das Verarbeitungskriterium oder
  • das Anteilskriterium.

Die Auswahl, auf welches dieser Kriterien zurückgegriffen werden kann, ist abhängig davon, in welches Land exportiert werden soll.

aa) Das Verarbeitungskriterium

Nach dem Verarbeitungskriterium müssen mindestens 40 % des FOB-Ex­port­wertes in dem Land als Mehrwert generiert werden, um als in diesem Land herge­stellt zu gelten

Beispiel:

Import von Rohmaterial aus Deutschland nach Thailand für 100, Mehrwert hinzugefügt durch Weiterverarbeitung und lokale Materialien in Höhe von 80, Verkauf inklusive Ge­winn zum Preis von 190. Danach wurde in Thai­land an dem Produkt ein Mehrwert von etwa 42% geschaffen, was dazu führt, dass es inner­halb von ASEAN oder auch ASEAN Plus zollfrei exportiert werden kann.

Diese erwähnten 40% des Exportwertes müssen aus dem expor­tierenden Land oder einem anderen ASEAN-Mitgliedsstaat stammen oder als von dort stammend gelten (und damit selbst ein entsprechendes qua­lifiziertes Ur­sprungs­zeugnis haben).

bb) Das Anteilskriterium

Ferner gibt es das sogenannte Anteilskriterium, wonach die Herkunft der Aus­gangsprodukte grundsätzlich nicht relevant ist. Der anteilige Wert der Verar­bei­tung darf aber einen bestimmten Prozentsatz nicht unterschreiten.

Beispiel:

Ein­fuhr von Gold im Wert von 100, Verarbeitung des Goldes zu Schmuck und Export zum Preis von 150. Hier ist ein Wert­zuwachs von 50% generiert wor­den, der dazu führt, dass das Pro­dukt ein qualifiziertes Ur­sprungszeug­nis er­hält.

4. Zollfreier Verkauf

Beim Export innerhalb ASEAN oder in ein Drittland ist es wichtig, die ent­spre­chenden Abkommen zu kennen und anwenden zu können. Jedes Ab­kom­men er­möglicht eine an­dere Art der Behandlung der Produkte beim Im­port in das jeweilige Land.

a) ASEAN

Innerhalb der ASEAN Mitgliedsstaaten ist der Handel grundsätzlich zollfrei mög­lich, so­weit das Produkt ein qualifiziertes Ursprungs­zeugnis hat. Die Zölle betragen hier zurzeit zwischen 0% für die meisten landwirt­schaftlichen Pro­dukte und bis zu 15% für andere Produkte. Außerdem kön­nen einge­führte Pro­dukte vom importie­renden Land als „sensibel“ eingestuft werden. Diese Rege­lung hat zur Folge, dass Zölle bei­behalten werden kön­nen. Sensible Güter in der gesam­ten Region sind insbe­sondere Reis und ähnliche relevante Produkte der Land­wirtschaft. Re­gelmäßige Ausnahmen von der Zollfreiheit werden im­mer dann gemacht, wenn es ein Mitglieds­staat im Hinblick auf den moralischen Schutz der Be­völkerung und im Hin­blick auf kulturelle Einrichtungen für not­wendig hält.

Malaysia hat mit den EFTA-Staaten (Euro­pean Free Trade Area) am 20. Juli 2010 eine Joint Declaration on Closer Economic Part­nership Agreement (CEPA) unter­zeichnet. Das CEPA soll die wirtschaftliche Zusam­menarbeit vertiefen und beinhaltet insbe­sondere Klauseln zum Informations­aus­tausch, zur Entwicklung von Investitionen und Handel sowie zu technischer Unter­stützung.

b) ASEAN Plus

aa) RCEP (Regional Comprehensive Economic Partnership)

Eckpunkte des RCEP sind insbesondere die Umsetzung der Regeln der Welthandels­organisation (WTO) zum Freihandel und der Abbau von Zöllen und soll vor allem ein Gegengewicht zum westlichen Frei­handels­­abkommen TTP (Transpazifische Partnerschaft) darstellen.

Etwa 65 % der Waren sollen künftig in der Region ohne Zölle gehandelt werden können, wenn das Abkommen in Kraft tritt und die meisten der verbleibenden Zölle sollen innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte schrittweise ebenfalls abgeschafft werden. Insgesamt besteht das RCEP-Abkommen aus 20 Bestimmungen, die wichtige Aspekte der multilateralen Beziehungen wie Warenhandel, Ursprungsregeln, Zollverfahren und Handel­s­erleichterungen, Handel mit Dienst­leistungen, Investitionen, elektronischer Handel und geistiges Eigentum abdecken.

Inbesondere betrifft das RCEP den Warenhandel:

Innerhalb von 20 Jahren sollen mindestens 90 % der Zölle auf Waren, die in der Region gehandelt werden, beseitigt werden. Die vereinbarten Regelungen gewähren den Mitgliedsländern neue und wichtige Markt­zugänge in Bezug auf Waren, vor allem denjenigen, die keine Freihandelsabkommen mit anderen Ländern des RCEP-Blocks haben (z. B. zwischen China und Japan, Japan und Südkorea sowie Japan und Neuseeland).

Zudem enthält das RCEP Bestimmungen, die darauf abzielen, den Handel mit Dienstleistungen innerhalb der Region zu verbessern, indem sie Regeln zum Markt­zugang, zur Inländerbehandlung sowie zur Meistbegünstigung festlegen. Diese konzen­trieren sich jedoch hauptsächlich auf den Handel mit Finanz-, Tele­kommunikations- und professionellen Dienstleistungen.

bb) ACFTA (ASEAN China Free Trade Agreement)

Das ACFTA ist in allen ASEAN Vertragsstaaten im Juli 2005 in Kraft ge­treten. Damit war es zwischenzeitlich (bis zum Inkrafttreten des RCEP) das  größte Freihan­delsabkommens der Welt nach Anzahl der Bevölkerung (1,9 Milliarden) und das drittgrößte nach ag­gregiertem Bruttoin­landsprodukt der Mitgliedsländer (6 Billionen US Dollar).

In der ersten Phase verpflichteten sich die sechs Gründungsstaaten und China, ihre Zölle auf 90 % der Produkte bis 2010 abzuschaffen.

Nachdem die sechs Erstunterzeichner ihr Ziel bis 2010 erreicht hatten, verfolgten die CLMV-Länder (Kambodscha, Laos, Myan­mar, Vietnam) dieselbe Zollpolitik und erreichten dieses Ziel ebenfalls bis 2015.

Dabei un­terteilt das Abkommen die Redu­zierung der Einfuhrzölle in drei Kategorien:

  • Early Harvest Programme („EHP“), das insbesondere lebende Tiere und Le­bens­mittel (Nüsse, Früchte, Milchprodukte, etc.) bein­haltet,
  • Normal Track (übrige Produkte),
  • Sensitive Track (strukturrelevante und sensible Produkte).

EHP-Produkte sind seit dem 1. Januar 2010 grundsätzlich in allen beteiligten Län­dern zollfrei. Den Vertragsstaaten bleibt es aber offen, einen gewis­sen Anteil der von ihnen als relevant eingestuften Produkte (Sensitive Track) aufzu­listen und trotzdem mit Zöllen zu belasten. Dabei handelt es sich insbe­sondere um land­wirt­schaftliche Pro­dukte wie Reis. Alle übrigen Produkte, insbeson­dere Ma­schi­nen und Maschinenzubehör sowie Chemikalien, sind Nor­mal-Track-Pro­dukte, welche in den ASEAN-6 (also den 6 Gründerstaaten) und China seit dem 1. Januar 2010 zoll­frei importiert werden können. In Viet­nam, Kambo­dscha und My­anmar hat sich der Einfuhr­zoll seit 2015 ebenfalls auf 0% redu­ziert.

In den letzten Jahren zeigt sich immer deutlicher, dass China die ohnehin schon engen Handelsbe­ziehungen mit ASEAN deutlich intensiviert, da hierin eine Möglichkeit für China liegt, sich weg von den zum Teil fremddominierten Handels­be­ziehungen mit den USA und der EU hin zu einem chinesisch dominierten Han­delsraum zu bewegen. Es ist zudem auf­grund des steten Wachstums auf die vielfältig vorhandenen Ressourcen im ASEAN-Raum angewiesen. Auf der anderen Seite haben einige ASEAN Mitgliedsstaaten bereits Bedenken geäußert, dass ihre Märkte mit billigen Produkten aus China überflu­tet werden könnten (ähnlich wie Indien).

Am Rande sei auch das am 29. Juni 2010 zwischen der Volksrepublik China und Taiwan unterzeichnete Economic Coope­ration Framework Agreement (ECFA) auf­grund seiner Auswirkungen auf den ASEAN-Raum erwähnt. Hiernach sollen Zolltarife im bilateralen Handel reduziert werden.

Unter dem „Early Harvest Program“ gelten reduzierte Zollsätze für bestimmte Produkte. So hat China beispielsweise die Zollsätze für bestimmte Plastikwerkzeuge, petrochemische Produkte, Textilien und Metallprodukte auf null reduziert. Im Gegenzug hat Taiwan Zölle auf petrochemische Materialien, Maschinen und elektronische Produkte auf null reduziet.  Insgesamt hat China für 539 Güter reduzierte Zollsätze eingeführt. Taiwan hat im Gegenzug 267 Güter begünstigt.

cc) ASEAN Hong Kong Free Trade Agreement

Die Schaffung des Freihandelsabkommens mit China hatte ferner zunehmend Auswirkungen auf Hongkong. Auch wenn Hongkong ein selbständiges Zollterritorium darstellt und damit nicht direkt von dem Freihandelsabkommen profitierte, so haben sich doch einige Synergieeffekte mit der Sonderverwaltungszone gezeigt.

Die Zuwächse der Re-Exporte aus Hongkong lagen in den ASEAN-Mitgliedsstaaten in den letzten Jah­ren regelmäßig im zweistelligen Bereich. Durch die Abschaffung von Zöllen auf etwa 7.000 Produkte profitierten auf dem Festland investierende Hongkonger Unter­neh­men durch die einherge­henden Kosten­senkungen. Hongkong partizpiert da­durch zunehmend als Fracht­umschlagsplatz an der Schnittstelle der Handelsbeziehungen zwi­schen ASEAN und China an den wachsenden intra-asiatischen Handels­strömen.

Im Zuge dieser Entwicklung ist nunmehr zwischen Hongkong und ASEAN  mittler­weile ein eigenes bilaterales Frei­handels­abkommen geschlossen worden, das im Fe­bruar 2021 in Kraft getreten ist.

Das Abkommen hat einen umfassenden Geltungsbereich, der den Waren- und Dienst­leistungsverkehr, Investitionen, wirt­schaft­­liche und technische Zusammenarbeit, Streit­beilegungsmechanismen und andere damit zusammenhängende Bereiche umfasst. Ziel ist auch hier der Abbau von Handelsschranken sowie die Reduzierung von Einfuhrzöllen.

dd) AIFTA (ASEAN India Free Trade Agreement)

AIFTA hat zu einer gestaffelten Re­duzierung von Einfuhrzöllen für Produkte aus den jeweili­gen Ländern geführt. Auch hier gibt es die Unterscheidung zwischen Normal Track, Senstitive Track und speziellen Produkten sowie eine Ausschlussliste.

ee) AANZFTA (ASEAN Australia New Zealand Free Trade Agreement)

Der Einfuhrzoll von Produkten aller Art (also auch Autos von Australien nach Thailand bzw. Malaysia) wurde langfristig bis 2020 auf 0% re­duziert, wo­bei ähnliche Ausnah­men gelten wie für das Freihan­delsabkom­men mit China.

Ein weiteres bilaterales Ab­kom­men zwi­schen Malaysia und Austra­lien wurde im Jahre 2012 unterzeichnet und trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Dabei wurden bis 2017 etwa 99% aller Produkte zollbefreit.

c) Bilaterale FTA

TAFTA, das Freihandelsabkommen zwischen Thailand und Australien be­seitigt seit 1. Januar 2010 nahezu alle Einfuhrzölle mit wenigen Ausnah­men von landwirt­schaftlichen und kulturell relevanten Produkten. Damit haben Thailand und Austra­lien bilateral einen früheren Zeitpunkt gewählt, als es Australien mit den oben er­wähnten anderen ASEAN-Mit­glieds­staaten getan hat. Insofern wird der Han­del hier schon deutlich länger unter­stützt, als es zwischen Au­stralien und den ASEAN-Staaten der Fall ist. Ebenso verhält es sich mit den Abkom­men zwi­schen Thai­land und China sowie In­dien.

d) WTO

Das GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) in seiner Fassung von 1994 ermöglicht grundsätzlich einen zoll­freien Handel zwischen den Mitgliedsstaaten. Der Nachteil des GATT ist aber, dass zu viele Ausnahmen von der Regel der Zollfreiheit gemacht wor­den sind (die Aus­nahmere­gelungen der EU füllen beispielsweise mehrere Aktenordner.) Dies basiert häufig auf rein politisch motivierten Entschei­dungen der Mit­gliedsstaaten.

5. Ergebnis

Jedes Abkommen bietet für sich genommen Vor- und Nachteile. Um zoll­opti­miert expor­tieren zu können, bedarf es eines Ver­ständnisses für die un­ter­schied­lichen Ab­kommen sowie praktischer Erfahrungen, da die Auslegung dieser Abkommen durch die einzelnen Staaten oftmals unterschiedlich ist. Nur so kann ein zolloptimierter Export unter Ausnutzung der bestehenden Abkommen vorbereitet wer­den. Wir stehen Ihnen bei der Optimie­rung Ihrer Vorhaben gerne zur Ver­fü­gung.

We hope that we have been able to assist you with this information.
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