Der Aufbau regionaler Vertriebszentren in Thailand

Der Aufbau regionaler Vertriebszentren in Thailand investitionsrechtliche Hürden und steuerliche Fördermöglichkeiten

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I. Einleitung

 

Neben den bislang bevorzugten Investitionszielgebieten in Asien (China, Japan, Südkorea und Indien) rücken insbesondere die Staaten der Association of Southeast Asian Nations (ASEAN) zunehmend in den Fokus von europäischen Investoren. Unter den zehn ASEAN-Staaten, die mit ca. 630 Mio. Menschen einen wichtigen Verbund in Asien darstellen, befinden sich mit Thailand, Indonesien, Malaysia, den Philippinen und Vietnam bedeutende Einzelvolkswirtschaften.

 

1. Thailand als Investitionsstandort

Thailand hat u.a. aufgrund seiner zentralen Lage innerhalb der ASEAN-Staatengemeinschaft und seiner günstigen Infrastruktur Potential, sich zu einem regionalen Vertriebsknotenpunkt für Investitionen zu entwickeln.1

Während der Stadtstaat Singapur vielen Investoren als klassisches „Tor nach Südostasien“ gilt,2 ist dieser Standort für viele Investoren u.a. aufgrund der hohen Betriebskosten nur ausnahmsweise eine echte Option.

Thailand zeichnet sich neben

  • einem Zugang zu kostengünstigen und gut ausgebildeten Arbeitskräften,
  • einer günstigen geografischen Lage durch Grenzverbindungen in einer Länge von insgesamt 582 km zu Malaysia, Kambodscha, Laos und Myanmar3sowie
  • einer entwickelten Infrastruktur mit direkten Hafenzugängen zum Golf von Thailand und Andamanensee

auch durch

  • einen wettbewerbsfähigen Körperschaftsteuersatz (derzeit 20%),
  • attraktive Investitionsförderungen sowie
  • ein breites Netz an Freihandelsabkommen

Außerdem hat die thailändische Regierung jüngst Reformen verabschiedet, um die Einrichtung von regionalen Handelszentren in Thailand zu fördern. Unter dem Stichwort “Thailand 4.0” setzt die Regierung im Übrigen darauf, Thailand zu einem Logistics Hub in ASEAN auszubauen.4

 

2. ASEAN Economic Community (AEC)

Thailand liegt ferner im Herzen der ASEAN-Staaten und der neugeschaffenen ASEAN Economic Commumity (AEC). Die Gründung der AEC am 31. Dezember 2015 hat u.a. zur Folge, dass der südostasiatische Raum aufgrund der schrittweisen einfuhrrechtlichen Erleichterungen als einheitlicher Wirtschaftsraum zusammenwächst.5 Für Thailand bedeutet die AEC insbesondere eine Zunahme des Handels mit seinen vier direkten Nachbarländern (Malaysia, Kambodscha, Laos und Myanmar), aber auch Vietnam.6

 

3. Master Plan on ASEAN Connectivity 2010 (MPAC 2010)

Zur Verbesserung der Anbindung innerhalb ASEANs haben die ASEAN-Mitgliedsstaaten am 28. Oktober 2010 den Master Plan on ASEAN Connectivity (MPAC 2010) im Rahmen der Hanoi Deklaration verkündet. Der Plan baut zur Verbesserung der Anbindung der einzelnen Mitgliedsstaaten auf insgesamt drei Säulen:

  • Physische Konnektivität,
  • institutionelle Konnektivität sowie
  • Konnektivität zwischen den 7

Im Rahmen der physischen Konnektivität sollte vor allem die marode Infrastruktur in den einzelnen Mitgliedstaaten verbessert, die digitale Kluft geschlossen und die Herausforderungen der rasant steigenden Energienachfrage gelöst werden.8 Im Rahmen der institutionellen Konnektivität sollte insbesondere die Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit sowie die Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen den einzelnen ASEAN-Mitgliedsstaaten verbessert werden.9 Schließlich sollte die soziale und kulturelle Integration zwischen den einzelnen ASEAN- Staaten gefördert werden.10

 

4. Master Plan on ASEAN Connectivity 2025 (MPAC 2025)

Der MPAC 2010 wurde am 6. September 2016 durch die Verabschiedung des Master Plan on ASEAN Connectivity 2025 (MPAC 2025) ersetzt.11 Die fünf Kernsäulen des MPAC 2025 lauten:12

  • Sustainable Infrastructure
  • Digital Innovation
  • Seamless Logistics
  • Regulatory Excellence
  • People Mobility

In den transportrelevanten Bereichen „Nachhaltige Infrastruktur“ und „Nahtlose Logistik“ sind die folgenden Maßnahmen  vorgesehen:13

  • Erhöhung der öffentlichen und privaten Investitionen in die Infrastruktur
  • Verbesserung des Erfahrungsaustausches innerhalb der ASEAN-Mitgliedstaaten
  • Reduzierung der Lieferkettenkosten in den einzelnen ASEAN-Mitgliedstaaten

Erhöhung der Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit von Lieferketten in den einzelnen ASEAN-Mitglied- staaten

 

5. ASEAN Transportförderabkommen

Zur Harmonisierung des Transports in ASEAN wurden die drei ASEAN-Transportfördervereinbarungen verabschiedet. Sie zielen darauf ab, Handel und Transport innerhalb ASEANs zu vereinfachen, einheitliche Richtlinien und Voraussetzungen für die Durchführung des Transports innerhalb ASEANs zu erreichen sowie den grenzüberschreitenden Güterverkehr zu digitalisieren. Die ASEAN- Transportfördervereinbarungen finden sich in den folgenden Abkommen wieder:

 

a) ASEAN Framework Agreement on the Facilitation of Goods in Transit (AFAFGIT)

Mit dem ASEAN Framework Agreement on the Facilitation of Goods in Transit (AFAFGIT) vom 16. Dezember 1998 sollten die Regelungen für den innerstaatlichen sowie den grenzüberschreitenden Warenverkehr vereinfacht und harmonisiert werden.14   Durch das AFAFGIT  wurden insbesondere automatisierte Zollverfahren in Malaysia, Thailand und Singapur eingeführt.

 

b) ASEAN Framework Agreement on Multimodal Transport (AFAMT)

Am 17. November 2005 wurde das ASEAN Framework Agreement on Multimodal Transport (AFAMT) abgeschlossen,  das  allerdings  nicht  in  sämtlichen  ASEAN Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist.15 Das AFAMT ist ein Rahmenvertrag, der sich mit der Verkehrsförderung befasst und darauf abzielt, die Transportkosten für den grenzüberschreitenden Transport von Fahrzeugen, Waren und Dienstleistungen zu senken.16

 

c) ASEAN Framework Agreement on Interstate Transport (AFAIST)

Das ASEAN Framework Agreement on the Facilitation of Inter State Transport (AFAIST) vom 10. Dezember 2009 wurde nur durch Kambodscha, Laos, Thailand, die Philippinen und Vietnam ratifiziert. Das AFAIST hat u.a. zum Ziel, den zwischenstaatlichen Warenverkehr zu vereinfachen.17

 

d) Weitere Abkommen

Ferner wurden auch durch den Brunei Action Plan (BAP) vom 17. November 2005 Luft-, Land- und Wassertransport vereinfacht und verbessert.18 Noch bestehende Mängel und Lücken sollen durch den Kuala Lumpur Transport Strategic Plan (ASEAN Transport Strategic Plan) 2016- 2025 angegangen werden.19

 

6. Freihandelsabkommen

Thailand ist Mitgliedsstaat der ASEAN Free Trade Area (AFTA). Das Freihandelsabkommen wurde am 28. Januar 1992 in Singapur abgeschlossen und umfasste ursprünglich Brunei, Indonesien, Malaysia, die Philippinen, Singapur und Thailand. Vietnam trat dem Abkommen 1995, Laos und Myanmar 1997 sowie Kambodscha 1999 bei.

Ferner hat die ASEAN-Staatengemeinschaft mit den folgenden Staaten Freihandelsabkommen geschlossen

 

 

 

 

II. Investitionsrechtliche Rahmenbedingungen

 

    1. Einführung

Ausländische Investitionen werden in Thailand in der Regel über Kapitalgesellschaften strukturiert. In Thailand steht hierfür die sog. Company Limited (Co., Ltd.) zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft, die im Wesentlichen mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vergleichbar ist. Die Gesellschaft muss mindestens drei Gesellschafter haben.28 Die Geschäftsführung obliegt dem Board of Directors.29 Das Gründungsverfahren ist verhältnismäßig einfach.30

 

  1. Foreign Business Act

Ausländischen Investoren ist es nur in eng umgrenzten Bereichen möglich, Geschäftstätigkeiten in Thailand auszuführen. Der sogenannte Foreign Business Act regelt die Rahmenbedingungen, unter denen Ausländer in Thailand geschäftlich aktiv werden können.31

 

a) Ausländerbegriff

Ausländer im Sinne des Foreign Business Act sind alle natürlichen Personen, die nicht die thailändische Staatsbürgerschaft besitzen, juristische Personen, die nicht in Thailand registriert sind, sowie juristische Personen, die zwar in Thailand registriert sind, deren Anteile aber zu 50% oder mehr von den beiden zuvor genannten Personengruppen gehalten werden.32

 

b) Aktivitätsbezogene Betrachtung

Der Foreign Business Act regelt, dass es mehrheitlich ausländisch investierten Gesellschaften gar nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist, in Thailand geschäftlich aktiv zu werden.33 Zur Abdeckung der genehmigungsfähigen Geschäftsaktivitäten ist grundsätzlich die Einholung einer sogenannten Foreign Business License pro Geschäftsaktivität erforderlich.34

Das komplexe  und zeitintensive Antragsverfahren ist in thailändischer Sprache beim Ministry of Commerce zu durchlaufen. Neben einem Business Plan müssen besondere Gründe dafür dargelegt werden, warum die Betätigung durch den ausländischen Investor positive Auswirkungen auf die thailändische Volkswirtschaft entfaltet und wie Know-how nach Thailand transferiert wird. Auch wenn die Anforderungen hier nicht allzu hoch sind, ist es wichtig, dies im Rahmen der Antragserstellung entsprechend darzustellen. Die Erfahrung zeigt, dass die Beantragung einer Foreign Business License ca. vier bis sechs Monate dauert.

Pro Foreign Business License ist ein Mindestkapital von 3 Mio. THB (ca. 75.000 EUR) einzubezahlen, wobei das Ministry of Commerce das erforderliche Kapital in Abhängigkeit zu dem eingereichten Business Plan anheben kann.35 Die Kapitalanforderungen basieren auf den dargestellten durchschnittlichen jährlichen Kosten, wobei 25% hiervon als Kapital zu registrieren und innerhalb von sechs Monaten voll einzuzahlen sind.36

Mit Blick auf die Geschäftsaktivität „Vertrieb“ ergibt sich folgendes Bild:

 

aa) Einzelhandel

Werden die vertriebenen Produkte nicht vom Unternehmen selbst in Thailand hergestellt, sind Einzelhandelsaktivitäten grundsätzlich nur erlaubt, wenn zuvor eine Foreign Business License eingeholt wird.

 

bb) Großhandel

Großhandel kann grundsätzlich nur betrieben werden, wenn die Geschäftsaktivität in Form einer Foreign Business License bzw. über eine Genehmigung durch das Board of Investment (Foreign Business Certificate) abgedeckt wird.37

 

cc) Einzel- und Großhandel mit Waren aus eigener Produktion in Thailand

In Thailand vollständig hergestellte Produkte können demgegenüber in Thailand auch von der vollständig ausländisch investierten Produktionsgesellschaft vertrieben werden, sodass es keiner investitionsrechtlichen Genehmigung bedarf. Dies gilt ebenso für den Export, der nicht den Beschränkungen des Foreign Business Act unterfällt.

 

dd) Erhöhte Mindestkapitalisierung bei Vertriebsaktivitäten

Der Foreign Business Act sieht einen Ausnahmetatbestand vor, wonach die Einzahlung eines erhöhten Eigenkapitals in Höhe von 100 Mio. THB (ca. 2,5 Mio. EUR) pro Vertriebsaktivität mehrheitlich ausländisch investierte Unternehmen von der Pflicht zur Einholung einer Foreign Business License befreit.38 Der Vorteil der Kapitalerhöhung liegt darin, dass nach der Registrierung der Kapitalerhöhung ohne Weiteres mit der Ausübung der Geschäftsaktivität begonnen werden kann. Das eingezahlte Kapital kann frei als sog. Working Capital verwendet oder auch als Darlehen an das Mutterhaus zurückgezahlt werden. Ob eine Kapitalerhöhung im Einzelfall angezeigt ist, hängt insbesondere davon ab, ob die avisierten Umsätze in einem angemessenen Verhältnis zur Kapitalhöhe stehen.

 

ee) Simultane Ausübung von Einzel- und Großhandel

Hinsichtlich der simultanen Ausübung von Einzel- und Großhandelsaktivitäten ist zu beachten, dass das Ministry of Commerce eine Foreign Business License jeweils nur für einen der beiden Vertriebskanäle gewährt, um zumindest einen Vertriebsweg für Thais offenzuhalten. Insoweitweder   durch   eine   Kapitalerhöhung   (100 Mio. THB   – ca. 2,5 Mio. EUR pro Aktivität) abzudecken. Eine  Erlaubnis zum Großhandel lässt sich drüber hinaus unter besonderen Voraussetzungen auch über das Board of  Investment erwirken.39 Falls beide Aktivitäten ausgeführt werden sollen, ist daher entweder die Registrierung von 100 Mio. THB Kapital (als Ausnahme zur Einholung einer Einzelhandelsgenehmigung) erforderlich oder die Einzelhandelsgenehmigung beim Ministry of Commerce muss vor der Beantragung der investitionsrechtlichen Ausnahmegenehmigung für Großhandelsaktivitäten beim Board of Investmenteingeholt werden.

 

  1. Investitionsförderung durch das Board of Investment

Alternativ können ausländische Investoren ihre Geschäftsaktivitäten über eine Investitionsförderung durch das Board of Investment (BOI) abdecken. Das BOI ist die Investitionsförderbehörde Thailands und bietet sowohl ausländischen als auch inländischen Investoren Investitionserleichterungen.40

Für Unternehmen, die eine Investitionsförderung erhalten, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, von den Beschränkungen des Foreign Business Act befreit zu werden.41 Zudem werden, je nach Förderkategorie, zusätzliche Investitionsanreize gewährt, wie z. B. Befreiung von der Körperschaftsteuer und Importzöllen. Daneben werden grundsätzlich die folgenden nicht-steuerlichen Investitionsförderungen (Non-Tax Incentives) gewährt:

  • Möglichkeit, die zugrundeliegende Kapitalgesellschaft voll in ausländischer Hand zu halten (100% Foreign Ownership)42
  • Möglichkeit, für Unternehmenszwecke Land zu erwerben43
  • Gelockerte Bedingungen, um Ausländer anzustellen, insbesondere mit Blick auf die Befristung von Arbeitserlaubnissen (zwischen einem und vier Jahren)
  • Gewinne können ohne Einschränkungen repatriiert 44

Im Gegensatz zum Antragsverfahren beim Ministry of Commerce ist das BOI-Verfahren investorenfreundlich ausgestaltet, insbesondere sind starre Fristenpläne für die Bearbeitung der Anträge einzuhalten. Das Antragsverfahren wird in englischer Sprache durchgeführt. Bei sorgfältiger Vorbereitung eines BOI-Antrages, der neben der Darstellung des Unternehmens und des Business Plans auch förderkategoriebedingte Besonderheiten umfassen kann, ist mit der Gewährung einer Investitionsförderung innerhalb von ca. zwei bis drei Monaten zu rechnen.

 

  1. Markterkundung, Großhandel und  After-Sales Services – Trade and Investment Support Office

Die Förderkategorie 7.7 „Trade and Investment Support Office“ (TISO) ermöglicht es Unternehmen, die Geschäftsaktivitäten

  • Markterkundung,
  • Großhandel mit Maschinen und Anlagen sowie deren Komponenten und
  • After-Sales Services

über das BOI abzudecken.45

Die TISO-Förderung setzt voraus, dass ab dem dritten Jahr Verwaltungskosten in einer Höhe von mindestens 10 Mio. THB (ca. 250.000 EUR) pro Jahr nachgewiesen werden. Die zugrundeliegende Kapitalgesellschaft muss mit  einem  Mindestkapital  in  Höhe  1 Mio. THB  (ca.

25.000 EUR) ausgestattet werden.46 Einzelheiten hängen allerdings von dem Business Plan ab, insbesondere dem zu erwartenden Transaktionsvolumen.

Die TISO-Förderung unterliegt der Fördergruppe B2 und gewährt nur die vorbenannten nicht-steuerlichen Anreize.47 Soweit weitere Aktivitäten, wie beispielsweise Einzelhandel (Retailing), ausgeführt werden sollen, muss hierfür wiederum eine Ausnahmegenehmigung (Foreign Business License) eingeholt oder das Kapital entsprechend erhöht werden.48

 

  1. Regionales  Vertriebszentrum  International Trading   Center

Für Unternehmen, die beabsichtigen, sowohl Produkte in Thailand als auch überregional zu vertreiben, ist die Förderkategorie 7.6 (International Trading Center – ITC) von Interesse.49 Diese Förderkategorie erhält zum einen

  • Investitionserleichterungen, die vom BOI gewährt werden, sowie
  • Steuererleichterungen, die vom Revenue Department gewährt

 

aa) Investitionsförderung durch das Board of Investment

Um in den Genuss der BOI-Förderung zu kommen, muss die Kapitalgesellschaft ein registriertes und einbezahltes Stammkapital in einer Höhe von mindestens 10 Mio. THB (ca. 250.000 EUR) nachweisen.50

Die gewährte Investitionsförderung gehört der Kategorie B1 an.51 Hierzu zählt neben den vorgenannten nicht- steuerlichen Förderungen auch die Ausnahme von Einfuhrzöllen für die Einfuhr von Geräten.52

 

bb) Steuerförderung durch das Revenue Department

Das thailändische Revenue Department gewährt ITCs unter den folgenden Voraussetzungen Steuervergünstigungen:

  • Mindestkapitalisierung der ITC-Gesellschaft (10

THB – ca. 250.000 EUR)53

  • Jährliche Kosten (ausgenommen sind Verkaufskosten) in Thailand in einer Höhe von mindestens 15 THB (ca. 375.000 EUR)54
  • Gesonderter Antrag beim Revenue Department55

Es werden u.a. die folgenden Steuervergünstigungen für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren gewährt:56

  • Gewinne aus der Beschaffung und dem Verkauf von Waren außerhalb von Thailand (“out-out”) sind körper- 57
  • Gewinne in Bezug auf die Erbringung von transportrelevanten Dienstleistungen an ein ausländisches Unternehmen sind körperschaftsteuerbefreit.58
  • Dividenden, die an die Gesellschafter des ITC ins Ausland gezahlt werden, sind

Für den Fall, dass eine ITC-Gesellschaft die vorgenannten drei Voraussetzungen nicht erfüllt, entfallen die Steuererleichterungen rückwirkend für das jeweilige Geschäftsjahr.59 Vor diesem Hintergrund sollten diese Vorgaben im Rahmen der Investitionsplanung und -durchführung streng beachtet werden.

Angestellte ausländische Mitarbeiter des ITC, die

  • mindestens 180 Tage pro Jahr in Thailand leben, h. einen Steuerwohnsitz in Thailand begründet haben,60
  • ein Mindestjahreseinkommen  in  Höhe  von  2,4

THB (ca. 60.000 EUR) beziehen sowie

  • eine Arbeitserlaubnis vom Ministry of Labour haben,

können eine Steuererleichterung in Form einer Pauschalbesteuerung des Gehalts in Höhe von 15% beantragen.61

Die Pauschalbesteuerung ist gerade für Geschäftsführungspersonal von großem Interesse, da hier ein besonders hohes Steuereinsparpotential besteht.62 Zu beachten ist allerdings, dass im Rahmen der Pauschalbesteuerung keine abzugsfähigen Aufwendungen und Steuerfreibeträge geltend gemacht werden können.63

 

cc) Abdeckung weiterer Geschäftsaktivitäten

Weitere Geschäftsaktivitäten sind wiederum über das Ministry of Commerce, das BOI oder eine Kapitalerhöhung abzudecken.64

 

  1. Logistikzentren – Logistics  Service  Centers

Das BOI fördert die Errichtung von Logistikzentren in Form von Distribution Centers (DC) bzw. International Distribution Centers (IDC).65

Um diese BOI-Förderungen in Anspruch nehmen zu können, muss die Kapitalgesellschaft ein registriertes und einbezahltes Stammkapital in einer Höhe von mindestens 10 Mio. THB (ca. 250.000 EUR) nachweisen66 und in Bezug auf IDCs eine Investition in einem Umfang von mindestens 100 Mio. THB (ca. 2,5 Mio. EUR) umfassen67.

Vorausgesetzt wird ferner, dass die Logistikzentren mit modernster Elektronik ausgestattet sind. IDCs müssen darüber hinaus Distributionskanäle in mindestens fünf Länder außerhalb Thailands unterhalten.68

DCs unterfallen der Förderkategorie B1 und IDCs der Förderkategorie A3. Neben nicht-steuerlichen Anreizen erhalten IDCs die folgenden Anreize:69

  • fünf Jahre Befreiung von der Körperschaftsteuer, wobei maximal Steuerbefreiung in Höhe von 100 Prozent des Investitionsvolumens gewährt wird (abzüglich Lohnkosten und Kosten für Landerwerb),
  • Befreiung von Zöllen auf importierte Maschinen sowie
  • ein Jahr Befreiung von Zöllen auf importierte Rohmaterialien, die zur Herstellung von Exportprodukten dienen (verlängerbar nach Ermessen des BOI).

 

  1. Mass Transit Systems and Large-scale Transportation

Das BOI fördert die Errichtung der folgenden Massentransportsysteme:70

  • Schienenverkehr (Rail Transport)
  • Rohrleitungstrassen (Pipeline Transportation –  except for water pipeline)
  • Seetransportdienstleistungen (Maritime Transportation Services)
  • Luftverkehrsdienste (Air Transportation Services)

Die Förderung setzt voraus, dass die jeweiligen behördlichen Genehmigungen eingeholt wurden. Fluggeräte, die im Rahmen der geförderten Luftverkehrsdienste eingesetzt werden, dürfen nicht älter als 14 Jahre sein.71
Schienenverkehr und Seetransportdienstleistungen unterliegen der Förderkategorie A2. Die Gruppe A2 erhält die folgenden Anreize:72

  • acht Jahre Befreiung von der Körperschaftsteuer, wobei maximal Steuerbefreiung in Höhe von 100 Prozent des Investitionsvolumens gewährt wird (abzüglich Lohnkosten und Kosten für Landerwerb)
  • Befreiung von Zöllen auf importierte Maschinen
  • ein Jahr Befreiung von Zöllen auf importierte Rohmaterialien, die zur Herstellung
  • von Exportprodukten dienen (verlängerbar nach Ermessen des BOI) sowie
  • nicht-steuerliche Anreize73

Luftverkehrsdienste unterliegen der Förderkategorie A3 und Rohrleitungstrassen der Förderkategorie B1.74

 

  1. Logistikpark – Logistics  Park

Das BOI fördert schließlich die Errichtung von Logistik- parks. Diese Förderkategorie steht allerdings nur mehrheitlich thailändisch investierten Gesellschaften offen und unterliegt den folgenden Voraussetzungen:75

  • Die Gesamtfläche des Parks muss sich auf mindestens 32 ha belaufen und es muss eine Investition in ein Lager mit einer Gesamtfläche von mindestens 000 m² vorgenommen werden.76
  • Der Logistikpark muss sich in einem Umkreis von 50 km zu einem Hafen, Flughafen, einer Freihandelszone, einem Inland Container Depot (ICD) oder einer Zollstelle 77
  • Der Logistikpark muss sich (zumindest zu einem Teil) in einer Freihandelszone 78
  • Der Park muss einen Container- oder LKW-Terminal enthalten, der mindestens 50 Container handhaben 79
  • Das Projekt muss ein Telekommunikationssystem mit hohen Übertragungsraten enthalten, das an lokale und internationale Kommunikations-Hubs angeschlossen 80
  • Es müssen sämtliche behördlichen Genehmigungen für das Projekt eingeholt worden 82

Logistikparks unterliegen der Förderkategorie A3.83

 

  1. Eastern Economic Corridor

Als Teil der “Thailand 4.0”-Strategie soll der sog. Eastern Economic Corridor (EEC) als Sonderwirtschaftszone ausgebaut werden, die Investitionen in zehn Schlüsselindustrien anziehen soll:84

 

  • Moderne Fahrzeuge/Fahrzeugtechnik
  • Intelligente Elektronik
  • Medizin- und Wellnesstourismus
  • Landwirtschaft und Biotechnologie
  • Lebensmittel
  • Logistik und Luftfahrt
  • Biokraftstoffe und Biochemikalien
  • Robotik
  • Medizinische Dienstleistungen
  • Digitale Industrien

Der EEC liegt im Südosten Thailands in den Provinzen Chon Buri, Rayong and Chachoengsao. Er umfasst ein Gebiet von ca. 4.800 ha.

Auf der Grundlage des Eastern Economic Corridor Bill ist beabsichtigt, Unternehmen aus den vorgenannten Schlüsselindustrien zusätzliche Investitionsförderungen zu gewähren:85

  • BOI geförderte Unternehmen erhalten nach dem Ablauf der Steuerförderung eine um 50% reduzierte Körperschaftsteuer für weitere fünf
  • Schlüsselprojekte können bis zu 15 Jahre Körperschaftsteuerbefreiung sowie Fördermittel aus dem Thailand Competitive Fund
  • Mitarbeiter der geförderten Industrien können einen Pauschaleinkommensteuersatz von 17% in Anspruch 86

Der  Eastern  Economic  Corridor  Bill  soll  im  zweiten Quartal 2017 verabschiedet werden.

 

g) Zusammenfassung

Zusammenfassend ergibt sich folgendes Bild:

 

 

 

  1. Ausfuhr

Thailand bietet ein breites Netz an bi- und multilateralen Freihandelsabkommen. Für Unternehmen, die in Thailand produzieren und die jeweiligen Rules of Origin einhalten (für gewöhnlich mindestens 40%  Lokalanteil)87, ist es interessant, im Rahmen des Exports ihrer Produkte auf Freihandelsabkommen zurückgreifen zu können.

 

III.  Zusammenfassung

 

Die thailändische Regierung hat Ende 2016 ein umfassen- des Infrastrukturprogramm verabschiedet.88 Daneben soll der Eastern Economic Corridor weiter ausgebaut werden. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die angekündigten Förderungen tatsächlich umgesetzt werden. Ungeachtet dessen sprechen Thailands geografische Lage inmitten der ASEAN-Staaten, seine (bereits) gut ausgebaute Infrastruktur und das positive Investitionsklima für den Investitionsstandort Thailand. Daneben bietet das thailändische BOI eine Vielzahl an Investitionsförderungen, die den Aufbau einer regionalen Vertriebsstruktur in Thailand begünstigen: Zum einen lassen sich ausländische Direktinvestitionen im Regelfall über das BOI so strukturieren, dass sie vollständig in ausländischer Hand gehalten werden können (Fully Foreign Owned). Zum anderen werden je nach Geschäftsaktivität attraktive Steuervergünstigungen gewährt. Lediglich Handelsaktivitäten sind nur eingeschränkt möglich und bedürfen im Regelfalle einer investitionsrechtlichen   Ausnahmegenehmigung.

 

 

 

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