NATIONALES UND INTERNATIONALES GESELLSCHAFTSRECHT​

Die meisten Investoren wünschen Alleineigentümer (sole shareholder) zu sein. Alternativ sind Joint Ventures mit lokalen Partnern ein gangbarer Weg. Wir helfen Ihnen dabei, indem wir Sie zu den erforderlichen Lizenzen beraten und die Beantragungsprozesse betreuen, sowie bei der Strukturierung unterstützen, insbesondere bei:

 

  • Gesellschaftsgründungen
  • Entwurf und Verhandlung von Joint-Venture-Verträgen
  • Foreign Business License-Anträge
  • Anträge auf Board of Investment-Förderung
  • Anträge auf den Betrieb von Produktionsstätten
  • Import und Export Lizenzen
  • E-Commerce-Lizenzen
  • IP-Rechte
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