Hongkongs neues Gesellschaftsrecht
Companies Ordinance 2014
Hongkong ist eine der bedeutendsten Wirtschaftsmetropolen der Welt und fr viele internationale Unternehmen das Zugangstor zu China und Asien. Um mit den internationalen Konkurrenten wie Singapur, Tokio oder Schanghai konkurrenzfhig zu bleiben, wurde schon vor vielen Jahren beschlossen, das Handels- und Gesellschaftsrecht komplett zu berarbeiten, um den modernen internationalen Anforderungen an einen internationalen Wirtschaftsstandort gerecht zu werden. Die neuen Regelungen sind mit der Companies Ordinance 2014 in Kraft getreten. Der folgende Beitrag stellt das neue Recht vor.
I. Einleitung
Am 12. 7. 2012 wurde von der Hongkonger Legislative das neue Hongkonger Gesellschaftsgesetz (Companies Ordinance, Chapter 622) beschlossen und vom Hongkonger Regierungschef (Chief Executive) am 9. 8. 2012 verkndet,1 welches dann zum 3. 3. 2014 in Kraft trat. Das neue Gesetz ist das Ergebnis von langjhrigen Beratungen, welche bis in das Jahr 1984 zurckgehen, als das „Committee on Company Law Reform“ ins Leben gerufen wurde, um eine kom plette Modernisierung der Companies Ordinance zu erarbeiten. Das vorhergehende Gesetz ging auf das Jahr 1932 zurck und wurde seitdem mehrere Male gendert und erweitert. Dies fhrte dazu, dass das Gesetz sehr unbersichtlich wurde und den Anforderungen an ein Handelsgesetz fr eine der dynamischsten Stdte der Welt nicht mehr gerecht wurde. Im Jahr 1997 wurde der sog. „Pascutto Report“2 erstellt und verffentlicht, der eine Reihe von Verbesserungsvorschlgen enthielt. Allerdings dauerte es von diesem Zeitpunkt nochmals ber 15 Jahre, bis das neue Gesetz in Kraft trat.
Das Ergebnis ist die umfassendste nderung des Gesetzes seit ber 80 Jahren, welche nicht nur bestimmte Neuerungen umsetzt, sondern ein komplett neues Gesetz in Kraft setzt. Im Januar und Februar 2014 wurden ca. 25 000 neue Gesellschaften gegrndet, was einen Anstieg um 16 % im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Insgesamt sind nunmehr ca.1,2 Millionen Gesellschaften in Hongkong registriert.
II. Übersicht
Die neue Companies Ordinance besteht aus 21 Abschnitten, ber 900 einzelnen Vorschriften und 11 Anhngen. Weiterhin wurden 12 Ausfhrungsvorschriften zur neuen Companies Ordinance erlassen, welche Aspekte regeln, die als eher subsidir angesehen werden (Regelungen zu Gesellschaftsnamen, Angaben auf Geschftskorrespondenz, etc.), so dass beschlossen wurde, diese Aspekte nicht im Gesetz an sich zu regeln, um dieses so bersichtlich wie mglich zu belassen.
Die alte Companies Ordinance (Chapter 32) bleibt bestehen, wird aber umbenannt in „Companies (Winding Up and Miscellaneous Provisions) Ordinance“.4 Dieses Gesetz enthlt nun lediglich noch Regelungen zur Insolvenz und Liquidation von Gesellschaften (limited companies). Smtliche weitere Regelungen des alten Gesetzes wurden unwirksam und traten außer Kraft.
Bis zum 3. 3. 2014 hatte jeder Gesellschaftsanteil einer Hongkonger Limited Company einen bestimmten Nominalwert, den die Gesellschaft in ihren Articles of Association festlegen konnte (z.B. 1 HKD oder 10 Euro oder 1000 USD). Dies ndert sich mit dem neuen Gesetz, nachdem smtliche Anteile von Hongkonger Gesellschaften (sowohl bereits bestehende als auch neu zu grndende) ber keinen Nominalwert mehr verfgen, Section 135 (1) Companies
Ordinance (nachfolgend: CO). Section 135 CO lautet insgesamt:
Sec. 135. (1) Shares in a company have no nominal value. (2) This section applies to shares issued before the commencement date of this section as well as shares issued on or after that date.
Die Hhe des Stammkapitals bestimmt sich aber nicht mehr nach der Anzahl der Anteile multipliziert mit deren Nominalwert, sondern sowohl die Hhe des Kapitals als auch die Anzahl der Anteile einer Gesellschaft knnen nun von den Gesellschaftern bei Grndung der Gesellschaft (oder danach durch nderung der Articles of Association) frei festgelegt werden; allerdings muss der festgesetzte Wert angemessen sein und darf die oder einen Gesellschafter nicht unangemessen benachteiligen.5 Begrndet wird diese nderung mit grßerer Flexibilitt, um den Gesellschaftern bei der Zuteilung der Aktien und der Einzahlung des Stammkapitals
mehr Freiheit zu geben.6
Diese nderung hat auch Auswirkungen auf einen mglichen Ausgabeaufschlag (Agio), den ein Gesellschafter an die Gesellschafter fr Anteile zahlte, wenn die Zahlung fr die Anteile an die Gesellschaft hher war als der Nominalwert der Anteile. In einem solchen Fall wurde der zustzliche Betrag auf ein separates Konto gebucht (Share Premium Account) und nicht als Stammkapital bewertet. Nach den neuen Vorschriften7 fllt der Betrag auf dem Share Premium Account nun dem Stammkapital zu, so dass sich das Stammkapital der Gesellschaft entsprechend erhht und der ursprnglich separate Betrag nun als haftendes Kapital bewertet wird.
2. Board of Directors
Seit dem 3. 3. 2014 muss jede Gesellschaft ber zumindest eine natrliche Person als Director verfgen. Die einschlgige Section 157 (2) CO lautet:
(2) The company must have at least one director who is a natural person.
Nach dem alten Gesetz war es mglich, dass smtliche Directors einer Gesellschaft juristische Personen (z.B. andere Hongkong-Gesellschaften, BVI-Gesellschaften) waren, was zu erheblicher Intransparenz beitrug. Dieser international nicht erwnschten Intransparenz soll nun entgegengewirkt werden, indem zumindest ein Mitglied des Board of Directors eine natrliche Person sein muss. Wie bisher ist aber nicht notwendig, dass der Director einen Wohnsitz in Hongkong hat.
Weiterhin hat die neue Regelung keine Auswirkung auf die Struktur der Gesellschafter, hier ist es weiterhin mglich, dass smtliche Gesellschafter einer Hongkong Limited Company juristische Personen sind.
Fr bestehende Gesellschaften, die zurzeit lediglich ber juristische Personen im Board of Directors verfgen, besteht die Pflicht, dies entsprechend dem neuen Gesetz zu ndern;
ansonsten kann das Handelsregister anordnen, dass das Board of Directors entsprechend umgestaltet werden muss, Section 458 (1) CO.
3. Weitere Regelungen in Bezug auf die Directors
a) Darlehen an Directors
Grundstzlich war und wird es in Zukunft auch verboten sein, dass Gesellschaften ohne Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung ein Darlehen an Directors der Gesellschaft geben (Section 500 CO). Dies wurde in der Vergangenheit teilweise umgangen, indem das Darlehen an dem Director nahestehende Personen, eine Gesellschaft des Director oder Treuhnder gegeben wurde. Um dies in Zukunft zu verhindern, wurde der Kreis der betroffenen Personen, an welche ohne Zustimmung kein Darlehen gegeben werden darf, erweitert um Kinder, Eltern, Ehegatten und Gesellschaften, die von einem Director kontrolliert werden (mindestens 30 % Stimmanteile), Sections 486 (1), (2), 487 CO). Gemß Section 500 (1) kann allerdings ein Darlehen gewhrt werden, wenn dies durch die Gesellschafter genehmigt wurde.
b) Sorgfaltsmaßstab
Bis jetzt wurde der Sorgfaltsmaßstab, nach welchem ein Director handeln muss, objektiv allgemein definiert („the skills and experience that may reasonably be expected of a person carrying out the functions carried out by the director in relation to the company“). Dies wird nun gemß Section 465 (2) ergnzt um eine subjektive Komponente, nachdem nun auch zustzlich die persnlichen Fhigkeiten und Kenntnisse des Director zu bercksichtigen sind („the general knowledge,
skill and experience that the director has“).
Diese Gesetzesnderung wurde hauptschlich von der Rechtsprechung australischer und englischer Gerichte bernommen,8 welche seit der Rckgabe von Hongkong an China zwar nicht mehr zwingendes Recht ist, aber dennoch Leitungsfunktion (persuasive) hat. Auch das Hongkonger Revisionsgericht (Hongkong Court of Appeal) wandte in einem Fall in 2010 diesen gemischt objektiven-subjektiven Test an,9 so dass hier die Hongkonger Gesetzgebung lediglich das Gesetz an die neuere Rechtsprechung anpasste.
Das hat vor allem Auswirkungen auf Directors, die ber ein erhhtes Wissen (Rechtsanwlte, Steuerberater, CPA, etc.)
verfgen, da dies nun zur Auslegung des Sorgfaltsmaßtabs herangezogen werden kann und zu einem erhhten Haftungsrisiko fhren kann. Gerade in Hongkong kommt es oft vor, dass Rechtsanwlte, CPAs oder Steuerberater als Treuhnder eingesetzt werden (Nominee Directors), um dem Handelsregister und damit der ffentlichkeit nicht vllig offenzulegen, wer der eigentlich final und de facto dahinter Stehende ist und die Geschfte fhrt. Diese vorgeschobenen Personen sehen sich nun unter Umstnden einem erhhten Haftungsrisiko ausgesetzt, wenn ohne deren Wissen die Gesellschaft unlautere Geschfte vornimmt und der Treuhnder diese htte wissen knnen, wovon aufgrund der Director-Stellung und dem erhhten Wissen grundstzlich auszugehen ist.
c) Director-Vertrge
Jeder Vertrag mit einem Director, der ber einen lngeren Zeitraum als drei Jahre abgeschlossen wird, bentigt in Zukunft die Zustimmung der Gesellschafter, wenn eine feste Vertragslaufzeit von ber drei Jahren vereinbart wird, Section 534 (1) CO. Nicht umfasst von dieser neuen Regel sind unbefristete Vertrge, da diese jederzeit gekndigt werden knnen.
d) Entlastung von Directors
Bisher fand eine Entlastung von Directors durch eine einfache Entscheidung und Genehmigung der Gesellschafter statt, bei welcher der Director, der entlastet werden sollte, ebenfalls stimmberechtigt war, soweit er Gesellschafter ist.10 Dies wird dahingehend gendert, dass nun bei der Abstimmung ber die Entlastung solche Gesellschafter nicht abstimmungsberechtigt sind, die ein persnliches Interesse an den Handlungen haben, fr die die Directors entlastet werden sollen, also der Director selbst oder ihm nahestehende Personen, Section 473 CO. Stimmt eine ausgeschlossene Person trotzdem ab, so wird die abgegebene Stimme gemß Section 473 (3) CO bei dem Abstimmungsergebnis nicht gezhlt. Gemß der Gesetzesbegrndung11 dient diese neue Vorschrift einer verbesserten Corporate Governance.
Allerdings bleibt die nicht kodifizierte Regel des Common Law auch weiterhin anwendbar, nachdem illegale Handlungen des Director, welche gegen eine Verbotsnorm verstoßen, von den Gesellschaftern nicht genehmigt werden knnen.12 So knnen die Gesellschafter eine Handlung des Director nicht genehmigen, welche die Zahlungsunfhigkeit der Gesellschaft zur Folge htte oder welche, bei bereits bestehender Insolvenz, noch vorhandenes Vermgen der Gesellschaft verringern wrde, da dies eine Handlung zum Nachteil der Glubiger der Gesellschaft wre, welche zum Schutz des lauteren Geschftsverkehrs nicht genehmigungsfhig ist.13
e) Handlungen der Directors
In der neuen Companies Ordinance wird in Section 117 (1) ausdrcklich klargestellt, dass die Vertretungsmacht der Directors nach außen weder durch die Articles of Association noch durch eine Vereinbarung des Director mit der Gesellschaft beschrnkt werden kann. Diese Regel ist im Common Law bekannt als „Turquant Rule“14 und wurde zur Klarstellung in das neue Gesetz aufgenommen. Grundstzlich war es auch schon in der Vergangenheit herrschende Ansicht, dass ein Director einer Hongkong-Gesellschaft unbeschrnkte Vertretungsbefugnis fr die Gesellschaft hat. Meinungsverschiedenheiten traten aber dann auf, wenn die Vertretungsbefugnis des Director durch eine interne Vereinbarung beschrnkt wurde. Die vorherrschende Meinung folgte hier seit dem Jahr 1856 der Ansicht, dass eine Beschrnkung
der Vertretungsmacht im Innenverhltnis keine Auswirkungen auf das Außenverhltnis habe und dies selbst dann gelte, wenn die Beschrnkung der Vertretungsmacht ffentlich bekannt gemacht wurde, z.B. durch Eintragung im Handelsregister. Das Hauptargument war vor allem der Schutz des Geschftsverkehrs, da man nicht davon ausgehen knne, dass jeder, der mit einer Gesellschaft Geschfte machen mchte, davor das entsprechende Handelsregister berprft, ob die Vertretungsmacht des Director unter Umstnden begrenzt sei. Die Gegenansicht berief sich gerade auf die Eintragungsfhigkeit einer entsprechenden Vertretungsmacht und argumentierte mit dem ffentlichen Glauben des Handelsregisters.
Mit Section 117 (1) CO schloss sich Hongkong der Turquand Rule an, so dass es nicht mglich ist, die Vertretungsmacht eines Director im Außenverhltnis zu begrenzen. Die Grenze ist lediglich, wenn und soweit der Handelnde positiv weiß, dass die Vertretungsmacht des Director begrenzt ist.
Allerdings stellt Section 117 (2) (b) CO klar, dass die Gutglubigkeit vermutet wird, so dass die andere Seite positiv zu beweisen hat, dass der Handelnde bsglubig war („a person dealing with a company is presumed, unless the contrary is proved, to have acted in good faith“). Gemß Section 117 (2) (c) CO kann sogar davon ausgegangen werden, dass selbst die positive Kenntnis einer Eintragung der Beschrnkung der Vertretungsmacht im Hongkonger Handelsregister den Handelnden nicht als bsglubig qualifiziert („a person dealing with a company is not to be regarded as acting in bad faith by reason only of the person’s knowing that an act is beyond the directors’ powers under any relevant document of the company“). Section 117 (2) (d) stellt weiterhin ausdrcklich klar, dass keine Nachforschungspflicht besteht.
f) Verbot von Entschdigungszahlungen
Bisher war es verboten, einem Director, der aus seinem Amt ausschied oder gekndigt wurde, eine Abfindung zu zahlen, wenn und soweit diese nicht von den Gesellschaftern genehmigt war. Dieses Verbot wird nun ausgeweitet, so dass auch Zahlungen an Gesellschaften oder Personen, die mit dem ausscheidenden Director verbunden sind, verboten sind, ebenso wie Zahlungen an Directors der Holding-Gesellschaft.
4. Verantwortliche Personen
Beging die Gesellschaft in der Vergangenheit einen Gesetzesverstoß, so konnte jeder „officer in default“ der Gesellschaft hierfr verantwortlich gemacht werden.15 Diese Beschreibung war allerdings eng begrenzt und umfasste lediglich die offiziellen Directors der Gesellschaft, sowie den Company Secretary. Dies wird erweitert, indem in Section 3 CO „officer in default“ durch „responsible person in default“ ersetzt wird, wodurch auch solche Personen verantwortlich gemacht werden knnen, die keine formale Position in der Gesellschaft begleiten (z.B. Director oder Company Secretary), aber dennoch fr die Entscheidungen der Gesellschaft verantwortlich sind (z.B. außenstehende Personen, final Berechtigte, etc.). Viele Hongkong-Gesellschaften werden formal von einem Nominee Director gefhrt, die wichtigen und geschftsentscheidenden Entscheidungen trifft allerdings der de facto Berechtigte, der nicht offiziell in Erscheinung tritt. Section 3 (3) CO stellt ausdrcklich
klar, dass auch ein solcher sog. „Shadow Director“ von der Haftung erfasst ist. Verschiedene Sections der Companies Ordinance beziehen sich auf die allgemeine Definition in Section 3 und ordnen eine entsprechende Haftung der verantwortlichen Personen an.16
5. Auditors
Die Rechte der Auditors werden gestrkt, in dem diese nun gemß Section 412 (2) CO das Recht hat, von jeder Person die notwendigen Informationen einzufordern, die fr die Erstellung des Prfungsberichts notwendig sind: Section 412. (2) An auditor of a company may require a person that is a related entity of the company, or was a related entity of the company at the time to which the information or explanation relates, to provide the auditor with any information or explanation that the auditor reasonably requires for the performance of the duties as auditor of the company.
Wird der Aufforderung des Auditors nicht nachgekommen, so stellt dies einen Verstoß gegen Section 413 (1) CO dar und kann mit einer Geldstrafe belegt werden.
Sollten bestimmte Informationen, die der Auditor zur Erstellung des Prfungsberichts bentigt, gleichwohl nicht verfgbar sein, so hat der Auditor dies in dem Bericht anzugeben.1
6. Herabsetzung des Kapitals
Die Hhe des Stammkapitals einer Gesellschaft wird durch die Grndungsgesellschafter bei der Grndung festgelegt.
Nach der Grndung kann das Stammkapital gemß Section 170 (2) (a) CO relativ einfach erhht werden, indem die Directors dies vorschlagen und die Gesellschafter zustimmen. Entweder erhhen dann die bestehenden Gesellschafter ihre Stammeinlage oder es werden neue Gesellschafter aufgenommen, die ihre Stammeinlage zu leisten haben. Allerdings konnte bisher eine Gesellschaft das Stammkapital zum Schutz der Glubiger lediglich reduzieren, nachdem dies vom Gericht genehmigt wurde.18 Diese Mglichkeit bleibt bestehen; es wird nun aber alternativ mglich sein, gemß Section 210 (1), 211(a) CO auch ohne Genehmigung des Gerichts das Kapital zu reduzieren,19 wenn die Directors besttigen,20 dass
– die Gesellschaft unmittelbar nach der Kapitalreduzierung auch weiterhin die Verbindlichkeiten bedienen kann, Section 216 (1) CO, und
– die Gesellschaft auch in den folgenden 12 Monaten smtliche Verbindlichkeiten, sobald diese fllig werden, bedienen
kann.
Stellt sich spter heraus, dass die Gesellschaft nicht fhig ist, den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, so macht dies die Kapitalreduzierung nicht unwirksam; allerdings haben sich die Directors, diese Erklrung abgegeben haben gemß Section 207 CO strafbar, was mit Geldstrafe und Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann.
7. nderungen fr General Meetings von Gesellschaftern
Gemß Section 610 (1) CO muss jede Hongkong-Gesellschaft ein Annual General Meeting (AGM) abhalten. Das AGM dient als Hauptversammlung fr die Gesellschafter, in welchem die Directors den Gesellschaftern die Bilanz vorlegen mssen, ber die Zahlung einer Dividende entschieden wird und die Directors entlastet werden.
a) Verzicht auf das AGM
Auf das AGM kann nun verzichtet werden, wenn die Gesellschaft ber lediglich einen Gesellschafter verfgt, oder smtliche Gesellschafter schriftlich zustimmen, auf das
AGM zu verzichten, Sections 612 (2), 613 CO. Gemß Section 612 (5) kann allerdings jeder Gesellschafter jederzeit verlangen, dass dieser Verzicht wieder aufgehoben wird.
b) Zeitpunkt
Nach der alten Gesetzgebung musste ein AGM zumindest alle 12 Monate nach dem letzten AGM stattfinden. Dies wird nun in Section 610 (1), (2), (3) CO dahingehend gendert, dass ein AGM innerhalb von neun (9) Monaten nach dem Ende des Finanzjahres („accounting reference period“) der Gesellschaft stattfinden muss. Der Begriff „accountingreference period“ wurde neu in das Gesetz aufgenommen und wird in Sections 367– 371 CO nher definiert.
c) Ablauf eines AGM
Die neue Companies Ordinance lsst es nun in Section
584 ausdrcklich zu, dass ein AGM nicht physisch stattfinden muss. Falls es die Technik (Telefon- oder Videokonferenz) zulsst, knnen die Teilnehmer eines AGM
sich an verschiedenen Orten aufhalten, soweit sichergestellt ist, dass alle Teilnehmer ein Mitspracherecht haben.
In einem solchen Fall ist es aber umso wichtiger, dass genau Protokoll gefhrt wird ber die Punkte, ber die diskutiert und abgestimmt wurde und wie abgestimmt wurde.
Diese Protokollfhrungspflicht („Minutes of the Meeting“21) ergibt sich aus Section 618 (1) (b) CO. Das Protokoll muss smtliche wichtigen Angaben (Ort, Zeit, Tagesordnungspunkte, Anwesenheit, Abstimmungen, Enthaltungen, etc.) enthalten.22
Weiterhin wird ausdrcklich geregelt (Section 548), dass smtliche Entscheidungen, die whrend eines Treffens von Directors oder Gesellschaftern getroffen werden knnen, auch schriftlich getroffen werden knnen (written resolution), ohne dass ein konkretes persnliches Treffen stattfinden muss. Mchte ein Director oder ein Gesellschafter, der mindestens ber 5 % der Stimmrechte23 verfgt, eine Entscheidung per „written resolution“ zur Abstimmung bringen, so hat er das Board of Directors entsprechend zu informieren, welches dann verpflichtet ist, die written resolution unter den Directors oder den Gesellschaftern zirkulieren zu lassen (hard copy oder Email), welche dann entsprechend zustimmen oder ablehnen knnen, Sections 549 (a), 550 CO. Die Entscheidung gilt dann als angenommen, wenn smtliche Personen, die berechtigt sind, an der Abstimmung teilzunehmen,24 die written resolution unterzeichnet haben, Section 556 (1) CO. Es ist somit lediglich
mglich, eine Entscheidung herbeizufhren, wenn smtliche Personen zustimmen. Unterzeichnet eine Person die written resolution nicht, so gilt diese als nicht angenommen. Eine written resolution wird gemß Section 558 (1)
(b) CO sptestens mit dem Ende des 28. Tages unwirksam, an dem die resolution zur Unterschrift in Umlauf gegeben wurde.25
8. Weiteres
Gesellschaften, die nach dem 3. 3. 2014 gegrndet werden, werden ber kein Memorandum of Association mehr verfgen.26 In diesem konnten vor allem der Gesellschaftszweck geregelt werden, es konnten die Grndungsgesellschafter genannt werden und es wurde die Hhe des Stammkapitals genannt. Smtliche Gesichtspunkte werden nun direkt in den Articles of Association der Gesellschaft geregelt, so dass auf das Memorandum of Association verzichtet werden
kann. Bestehende Gesellschaften mssen das Memorandum und die Articles of Association nicht ndern; es wird aber fingiert, dass das Memorandum nun Teil der Articles of Association ist.
Weiterhin ist die Gesellschaft nicht mehr verpflichtet, ein offizielles Siegel zu fhren.27 Verfgt die Gesellschaft ber kein Siegel, so kann anstatt des Siegels der allgemeine Gesellschaftsstempel auf dem entsprechenden Dokument angebracht werden.28 Diese nderung war lngst berfllig, da die Handhabung des Firmensiegels umstndlich und nicht mehr zeitgemß war.
Es wird in Zukunft auch mglich sein, Flugzeuge oder Anteile an Flugzeugen zu verpfnden, Section 334 (1) (h) CO.
III. Zusammenfassung
Die neue Companies Ordinance stellt ein zu begrßendes Stck Reformgesetzgebung fr ongkong dar. Neben den vielen Neuerungen, welche lngst berholte Regelungen ersetzen, ist es vor allem zu begrßen, dass nun viele Regelungen, die ber die Jahre durch die Hongkonger, englische und
australische Rechtsprechung herausgearbeitet und definiert wurden, so nunmehr in dem neuen Gesetz kodifiziert wurden, so dass sich das langwierige Suchen in alten Gerichtsurteilen erledigen sollte.
Gleichwohl muss beachtet werden, dass die praktische Umsetzung der neuen Regelungen einige Zeit in Anspruch nehmen wird und fr smtliche beteiligte Personen und Behrden eine Herausforderung darstellt. Es werden noch ein bis
zwei Jahre vergehen, bis die Hongkonger Gerichte sich mit Fllen zu der neuen Companies Ordinance auseinandersetzen werden. Letztlich wird es sich erst dann herausstellen, zob die nderungen tatschlich die vorgesehenen Erleichterungen gebracht haben.
______________________
1 Unter: https://www.legislation.gov.hk/blis_pdf.nsf/CurAllEngDoc/707C1C4DC6BDF92848257A5500549A21?OpenDocument.
2 Pascutto, Review of the Hongkong Companies Ordinance, Consultancy Report (March 1997).
3 Unter: https://www.cr.gov.hk/en/statistics/statistics_02.htm.
4 Unter: https://www.legislation.gov.hk/blis_pdf.nsf/6799165D2FEE3FA94825755E0033E532/BFBC0BDE18CA0665482575EE0030D882?OpenDocument&bt=0.
5 Shearer versus Bercain Limited (1980) 3 All ER 295 at 307–308.
6 Butterworths Hongkong, Company Law Handbook, 16. Aufl. 2014, Section 135.
7 Schedule 11, Section 31 (1).
8 Charterbridge Corp Ltd versus Lloyds Bank Ltd (1970) Ch 62, 74; Equiticorp Finance Ltd (in liq) versus Bank of New Zealand (1993) 32
NSWLR 50, 148.
9 Akai Holdings Ltd versus Kaiskorn Bank PCL (2010) 3 HKC 153, (64).
10 North West Transportation Co versus Beauty (1887) 12 App Cas 589.
11 Financial Services and Treasury Bureau, Consultation Paper on Draft Companies Bill- First Phase Consultation, December 2009, S. 94.
12 Re Exchange Banking Co, Flitcroft’s Case (1882) 21 Ch D 519; Re Halt
Garage (1964) Ltd (1982) 3 All ER 1016.
13 Chintung Futures Ltd versus Arthur Lai Cheuk Kwan (194) HKLR 95.
14 Royal British Bank versus Turquand (1856) 119 ER 886.
15 Section 351 (2) Companies Ordinance a. F., Chapter 32.
16 Z.B. Sections 212, 267, 275, 426–428, 430, 433, 436.
17 Pacific Acceptance Corp Ltd versus Forsyth (1970) 92 WN (NSW) 29; Sasea Finance Ltd (in liq) versus KPMG (2000) 1 All ER 676.
18 Sections 58, 59 C) a. F., Chapter 32.
19 Auch in Singapur (Companies Act Sections 78B–78F) und in Großbritannien (Companies Act 2006, Sections 642–644) besteht diese Mglichkeit.
20 Siehe zusammenfassend Consultation Paper (June 2008), S. 21 f.; Consultation Conclusions (February 2009), S. 10 f.
21 August Investments Pty Ltd versus Poseidon Ltd (1971) 2 SASR 60, 62, per Zelling J.
22 Jon J Starr (Real Estate) Pty Ltd versus Robert R Andrew (A’Asia) Pty Ltd. (1991) 6 ACSR 63, 89–90.
23 In den Articles of Association kann von dieser Grenze nach unten, aber nicht nach oben abgewichen werden; Section 552 (2) CO.
24 „Members entitled to vote“; vgl. Section 547 (2) CO.
25 Siehe Section 547 (1), (2) CO zur nheren Definition dieses Tages.
26 Section 98 CO.
27 Section 125 CO.
28 Section 127 (3) CO.