Newsletter No. 137

NL137 Gründe und sinnvolle Orte zur Errichtung einer Asienzentrale (Hub) für Unternehmen.

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I. Einleitung

1. Übersicht

Während in vielen Branchen die Wachstumschancen in den europäischen und amerikanischen Märkten weitestgehend erschöpft zu sein scheinen, bieten die asiatischen Märkte nach wie vor attraktives Wachstumspotenzial.

Zahlreiche deutsche Unternehmen, darunter auch mittelständische Unternehmen und nicht mehr nur multinationale Konzerne, haben bereits ein gewisses Maß an Erfahrungen in Asien gesammelt, da sie ihre Produkte dort einkaufen bzw. ver­kaufen.

Regelmäßig besteht bei in Asien tätigen Unternehmen der Wunsch der Gründung eines Hub Offices (Zentrale oder Knotenpunkt, im Folgenden nur „Hub“), von wo aus das Asiengeschäft zentral geleitet werden kann.

Zudem spielen nicht zuletzt seit der Coronakrise und des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine geopolitische Risiken eine immer größere Rolle in Standortentscheidungen. Insbesondere eine übermäßige Exposition im chinesischen oder auch im russischen Markt führt zu nicht unerheblichen wirtschaftlichen Risiken, z. B. durch Sanktionen. Mit der Gründung eines Hubs an einem politisch und wirtschaftlich weniger risikoreichen Standort, von dem aus dann Geschäfte in risikoreicheren Märkten gelenkt werden, können diese Risiken zumindest minimiert werden.

Entgegen der noch immer weit verbreiteten Ansicht besteht Asien nicht aus einem einzi­gen großen Markt. Vielmehr muss jedes Land für sich einzeln betrachtet werden. Er­folg auf dem thailändischen Markt bedeutet nicht zwangsläufig auch auf anderen Märk­ten Asiens erfolgreich zu sein. Augenschein­lich ist China der größte und reizvollste Markt für Geschäfte in Asien. Nichtsdesto­trotz kann es sich je nach Wirtschaftszweig lohnen, kleinere Länder wie Thailand, Vietnam oder Kam­bod­scha genauer anzusehen, die aufgrund der politischen Lage und der stei­genden Kosten in China immer attrak­ti­ver werden.

Auch aufgrund der durchaus großen Unter­schiede zwischen den asiatischen Ländern ergibt es Sinn, einen Hub in Asien zu gründen, von dem aus die Ge­schäfte in Asien kontrolliert werden und der als Verbindungsstelle zum Hauptsitz in Eu­ropa fungiert. Der folgende Newsletter soll einen Überblick darüber geben, warum ein sol­chen Asienzentrale sinnvoll ist, wel­che Funktionen der Hub überneh­men darf und welche Vor- und Nachteile ausgewählte Standorte bei Gründung eines Hubs mit sich bringen.

2. Zu bedenkende Gesichtspunkte

  • Finanzen: Möglichkeiten, Finanzstrukturen und Cash Pooling zentral zu organisieren;
  • Human Resources (HR): Suchen und Verwalten von hochqualifizierten Arbeitnehmern, so­wie die Mög­lichkeit, ihnen Ausbildungen an den verschiedenen Standorten zu bie­ten;
  • Intellectual Property (IP) Rights: Registrierung und Lizenzierung (geistige Eigentums-)Rechte an einem steuergünstigen Ort, was ei­nen zusätzlichen, steueroptimierten Ge­winn schaffen kann;
  • Logistik: Möglichkeit des Abschlus­ses von gemeinsamen Rahmenverträgen mit Logistikpartner für alle Asiengesellschaften, um Synergie -und Volumen-Effekte zu nutzen;
  • Versicherung: Abschluss von Rahmenverträgen mit Versicherun­gen, zur optimalen Gestaltung der Prämien;
  • Marketing: Erstellung und Organisa­tion von Marketing-Strategien in Zusam­menarbeit mit internationalen, in Asien erfahrenen Marketingagenturen;
  • IT-Strukturen: Organisation von Servern sowie einem zentralen Support, nicht nur in Bezug auf SAP;
  • Zentralisierter Einkauf bzw. Ver­kauf: Zentralisierung von Ein- und Ver­kauf z. B. in Hongkong oder Singapur unter Ausnutzung der rechtlich legitimen Möglichkeiten einer günstigen Steuerjurisdiktion.

II. Funktionen des Asien Hubs

Bei der Gründung einer asiatischen Zentrale sollten individuelle Tätigkei­ten und Faktoren bedacht werden und vor allem auch die Möglichkeit, Funktionen (wirtschaftliche Einheit zur Wertschöpfung, z. B. Produktion oder Vertrieb) vom europäi­schen Hauptquartier nach Asien zu verlegen. Sofern allerdings Funktionen aus Deutschland verlagert werden sollen, sind stets daraus ggf. resultierende negative steuerliche Auswirkungen zu bedenken und sorgfältig im Voraus abzuwägen. Insbesondere nach dem Außensteuergesetz in Verbindung mit der Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV v. 25.10.2022) kann eine Verlegung von zuvor in Deutschland belegenen Funktionen zu einer Steuerbelastung durch den Ansatz von Verrechnungspreisen führen.

1. Finanzen

Die asiatische Zentralgesellschaft kann Finanz­aufgaben der europäischen Zentrale übernehmen. Das kann z. B. so weit gehen, dass der Hub Kredite vom euro­päi­schen Hauptsitz erhält und diese an die Ge­sell­schaften in den jeweiligen Ländern weiterleitet. Außerdem kann der Hub auch selbst Kre­dite bei Banken aufnehmen und diese dann den asi­atischen Gesellschaften ge­währen.

Der Hub kann das Cash Poo­ling für die Tochtergesellschaften in Asien übernehmen. Das bedeutet, dass gemäß ei­ner Profit-Transfer-Vereinbarung zwischen den Gesellschaften in den jeweiligen Län­dern (z. B. Vietnam, Thailand, Korea etc.) und dem Hub die Tochtergesell­schaft Überschüsse an liquiden Mitteln täg­lich an den Hub transferiert, von wo aus diese dann ggf.  weiter nach Eu­ropa transferiert werden können (entspre­chende Cash-Pooling-Vereinbarung vorausgesetzt).

Der Vorteil sowohl für das lokale Office als auch für das Hauptquartier wäre dabei, dass ein transparenter Überblick über die finan­zielle Situa­tion in den asiatischen Tochtergesell­schaften besteht und, wenn nö­tig, einzelne Ge­sellschaften bei finanziel­len Problemen schnell unterstützt werden können. Au­ßer­dem kann die Hauptniederlas­sung die aus Asien er­halte­nen Gelder über Nacht für Investiti­onen am Kapitalmarkt nutzen und dann anschlie­ßend am nächsten Tag wie­der weiter transfe­rieren.

2. Human Resources (HR)

Auch im Bereich Human Resources kann der Hub der Muttergesellschaft dien­lich sein. Im Gegen­satz zu lokalen Headhun­tern, die lediglich den loka­len Arbeitsmarkt bear­beiten und kennen, ist es für das Hub möglich, in ganz Asien nach gut ausgebildetem Personal zu su­chen und dieses dann im Anschluss in die unterschiedlichen Länder zu ent­senden. Mit dem Transfer von solchen Mitar­beitern wäre auch der Transfer von Wissen verbun­den, indem z. B. eine Füh­rungskraft, die erfolg­reich ein Büro in Thai­land eröffnet hat, nach Vietnam entsendet wird, um dort ein weiteres Büro zu eröff­nen. Weitere Vor­teile sind da­durch gegeben, dass gut aus­gebildetes Perso­nal, dass seit mehre­ren Jah­ren für das Unternehmen tätig ist, in das Hub entsendet werden kann, um dort die Koordination der lokalen Gesellschaften vorzunehmen. Zum Beispiel kann ein Mitar­beiter, der die Buch­haltung in mehreren loka­len Tochtergesell­schaften aufge­baut hat, in das Hub transferiert werden, von wo aus er dann die Buchhal­tung der gesam­ten asiatischen Gesell­schaf­ten überwacht, da er mit den Ei­genheiten der unterschiedli­chen Länder ver­traut ist.

Eine andere Möglichkeit, die HR Funktio­nen im Hub zu zentralisieren, wäre das Anbieten von Schulungen für das lokale Personal. Damit kann gewährleistet werden, dass derselbe hohe Standard in allen Gesell­schaften be­steht, was wiederum enorme Kos­ten sparen kann.

3. IP- Rechte

Ein weiterer Vorteil des Hubs be­steht in der Lizensierung von IP-Rechten (In­tellectual Property Rights). So kann zum Beispiel die Muttergesell­schaft dem Hub bestimmte IP-Rechte (zu Marktpreisen) übertra­gen. Da IP-Rechte sowie deren Schutz und die Verwal­tung in Asien und insbesondere in China ein sehr heikles Thema sind, ergibt es Sinn, die IP-Rechte so weit wie möglich den ent­spre­chen­den Gesellschaften vor Ort zu über­tra­gen und nicht beim Hauptquartier in Eu­ropa oder den USA zu belas­sen, wo die Mitar­beiter möglicherweise nur wenig Er­fahrung mit der Ver­wal­tung von IP-Rechten in Asien ha­ben.

Darüber hinaus kann gerade durch die Über­tragung und Lizensierung von IP-Rech­ten zusätzlicher Gewinn generiert wer­den. Wenn der Hub IP-Rechte den je­weiligen Gesellschaften überträgt, müssen diese dafür dann Li­zenzgebühren bezahlen. Die Lizenzverträge können dann wiederum so struktu­riert werden, dass der Hub die Lizenzgebühren steueroptimiert emp­fängt.

4. Logistik

Der Hub in Asien hat die Möglich­keit, einen Rahmenvertrag mit einem oder mehre­ren großen Logistikanbietern zu schlie­ßen, um so bessere Konditionen aushan­deln zu können. Dies beruht auf der Idee, dass, wenn mög­lich, ein einzelner Dienstleistungs­anbieter die meisten bzw. alle logistischen Leistun­gen für sämtliche Nie­derlassungen in Asien erbringt. Die einzel­nen asiatischen Gesell­schaften könn­ten dann unter diesem Haupt­vertrag eigene Verträge mit dem Logistiker ab­schließen und dabei Preisvorteile erzielen. Der weitere Vorteil, wenn alle Gesellschaf­ten denselben Logistiker in An­spruch neh­men, besteht in der Effizienz und Schnellig­keit mit der ein An­bieter mit ein­heitlichem System in den un­terschiedli­chen Ländern die logistischen Leistungen erbringen kann. Darüber hinaus ermöglicht eine solche Rege­lung eine wesent­lich einfa­chere Überwa­chung der Vor­gänge in Asien durch die Logistikabtei­lung im Hub.

Auch die strategische Wahl eines Hubs mit Hinblick auf die vorhandene Infrastruktur und Lage kann Effizienzvorteile mit sich bringen, indem beispielsweise Reisezeiten für Mitarbeiter und Geschäftspartner verkürzt werden.

5. Versicherung

Der Hub kann sich ebenso um eine einheitliche und umfassende Versicherung kümmern, die sämtliche Gesellschaften in Asien umfasst. Die Bandbreite der Versiche­rungen ist beliebig und reicht von Kranken- und Unfallversicherung bis zu Büro-, Feuer- und Transportversicherungen.

Wie beim Hauptvertrag bezüglich logisti­scher Dienstleistungen, ist der Hub auch hier in der Lage, bessere Tarife bei der Versiche­rungsgesellschaft auszuhandeln.

Wei­terhin be­steht die Möglichkeit, im An­schluss die Ver­waltung der Versicherungen insoweit zu zentralisieren, so dass sich eine Abteilung im Hub um sämtliche Versi­cherungen kümmert. Diese Abteilung hätte die nötige Übersicht, um alle Versiche­rungen effizient zu koordinieren, was wie­derum Arbeitskraft und Kosten sparen würde.

6. Marketing

Marketing-Aktivitäten, die vom Hub aus organisiert werden, stellen eine einheitli­che Marketing-Strategie der einzelnen Län­der in ganz Asien sicher, was besonders wich­tig ist, wenn die Unternehmensgruppe ihre Produkte unter einem einheitlichen Na­men oder Logo vertreibt. Gerade in einem sol­chen Fall ist ein homogenes Auftreten un­verzichtbar.

Um den Wiedererkennungswert eines Unter­nehmens bei Kunden zu erhöhen, kann es auch ratsam sein, Werbekampagnen in ganz Asien zu starten. Aber auch wenn eine Kampagne nicht für ganz Asien geplant ist, ergibt eine zentrale Marketingstrategie Sinn, da Kampagnen, die bereits in einigen Län­dern erfolgreich waren, in anderen Län­dern gestartet werden können.

Es kann auch hier von Vorteil sein, dass der Hub einen Ver­trag mit einer internatio­nalen Marketingagen­tur abschließt, um bessere Ta­rife für die Gesellschaft aushan­deln zu kön­nen, anstatt in jedem Land eine lokale Agentur zu beauftragen.

7. Steuern und Abschlussprüfung

Eine weitere Funktion, die zentral vom Hub übernommen werden kann, besteht in der Revision und Abschlussprüfung (Au­dit) der einzelnen Gesell­schaften. Diese zent­rale Audit-Abtei­lung ist dafür zuständig, dass die Buchfüh­rung in allen Gesellschaf­ten ordnungsgemäß erfolgt und ist darüber hinaus dafür verant­wortlich, dass die einzel­nen Gesellschaften die relevanten Informatio­nen zeitgerecht an das Hub schicken, wo sie dann für die Erstellung des Jahresberichts der jeweili­gen Gesell­schaft verwendet werden können. Ein ein­heit­liches System (wie z. B. SAP) für alle Ge­sellschaften vereinfacht den Informationspro­zess noch einmal erheblich.

Des Weiteren kann ein Auditor bestellt wer­den, welcher für die ganze asiatische Region zuständig ist, um wiederum bessere Konditio­nen zu erhalten und das Auditing und den Jahresabschluss effizienter zu gestal­ten und zeitnah die Bilanz an die euro­päische Muttergesellschaft zu übermitteln.

8. IT

Auch IT-Strukturen können über die Server eines Hubs lau­fen. Eine zentrale IT-Abteilung kann sich so­wohl um sämtliche Server der einzelnen Ge­sellschaften als auch um deren Verknüp­fung mit dem Hub kümmern. Dies er­möglicht einzelnen Gesellschaften, ihre Da­ten auf einem Server zu spei­chern und zu sichern und gibt automatisch Zugriff auf die Daten aller Gesellschaften. Eine derart schlanke Struktur hilft Kosten und vor allem Arbeitskräfte zu sparen, da es kein eigenes IT-Team für jedes Land bräuchte. Nichtsdestotrotz sollte es in je­dem Land ein oder zwei Mitarbeiter geben, die sich mit dem System auskennen, um vor allem kleinere Probleme (wie z. B.  Verbin­dungsprobleme) lösen zu können. Alle ande­ren, umfangreicheren Aspekte könnten an die IT-Abteilung im Hub weiterge­leitet werden, die von dort aus auf den lokalen Ser­ver zugreifen kann.

Zusätzlich können auch noch Kosten ge­spart werden, wenn die Abwicklung des Ein­kaufs von IT-Soft- und Hardware zent­ral vom Hub aus verwaltet wird.

Ein gutes Beispiel dafür ist die Verwendung von SAP für die Rechnungslegung. Ange­nommen sämtliche Gesellschaften in Asien benutzen SAP, dann kann diese Aufgabe vom Hub übernommen werden. Ein einheitliches System hilft dabei, Informatio­nen unmittelbar verarbeiten zu können ohne irgendwelche Kompatibilitätsprob­leme, was wiederum Zeit und Kosten spart.

9. Zentraler Einkauf und/oder Verkauf

Geht man davon aus, dass der Hub auch für den gesamten Ein­kauf/Verkauf der asiatischen Gesellschaften ver­antwortlich ist, dann können Vorteile für die Unternehmensgruppe ge­neriert werden. Die Idee ist, dass sämtli­che Gesellschaften ihre Waren an das Hub verkaufen, von wo aus sie dann wie­der weiter an Dritte nach Amerika oder Eu­ropa verkauft werden können. Auf der ande­ren Seite kann der Hub als Einkäu­fer für Rohstoffe für die einzelnen Ge­sellschaften dienen und diese an die Gesell­schaften verkaufen bzw. vertreiben. Eine solche Struktur kann zusätzli­che steuer­sparende Effekte haben, wenn z. B. Hongkong oder Singapur als Ort für das Hub ausge­wählt werden, da für das Hub die steuerlichen Vorteile der Jurisdiktion gelten würden und bestimmte Ge­winne ggf. steueroptimiert generiert werden können.

Jedoch muss hierbei beachtet werden, dass beispielsweise in Hong Kong mit den Änderungen im Foreign-Sourced Income Exemption (FSIE) Regime, die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft sind, die Kriterien für die Steuerbefreiung ausländischer Einkünfte verschärft wurden, um Transparenz zu fördern und Steuervermeidung durch multinationale Unternehmen (MNE) zu verhindern. Die Reform umfasst insbesondere Einkünfte aus Dividenden und Zinsen, die jetzt nur dann steuerfrei bleiben können, wenn sie in einem Land besteuert wurden, das eine Mindeststeuer von 15 % erhebt. Zudem müssen Unternehmen, um von der Steuerbefreiung profitieren zu können, eine signifikante wirtschaftliche Substanz in Hongkong nachweisen. Dies beinhaltet das Vorhandensein physischer Betriebsstätten und die Durchführung der zentralen Führung und Entscheidungsfindung von Hongkong aus. Unternehmen sind verpflichtet, detaillierte Dokumentationen über ihre Geschäftsaktivitäten zu führen und sich regelmäßigen Prüfungen zu unterziehen, um ihre fortgesetzte Berechtigung für die Steuerbefreiung zu bestätigen. Diese Maßnahmen wurden eingeführt, um internationalen Anforderungen, insbesondere der EU und der OECD, zu entsprechen und Hongkongs Status als kooperativer Steuerstandort zu wahren.

Generell ist bei der Planung effizienter Steuerstrukturen der stetig wachsende Druck von Seiten der OECD auf Niedrigsteuerländer zu beachten. Durch die jüngst von der OECD beschlossenen Regelungen zur Mindestbesteuerung (BEPS 2.0 – Pillar 2), welche auch in Asien in den meisten Ländern bereits umgesetzt sind oder zeitnah umgesetzt werden sollen, können Niedrigsteuerländer aus steuerlicher Sicht an Attraktivität verlieren. Die Regelungen gelten allerdings nur für große Konzerne mit einem konsolidierten Konzernumsatz von mind. 750 Mio. Euro.

Zudem sind die Regelungen des deutschen Außensteuergesetzes zu beachten, welche z. B. bei Geschäften in Niedrigsteuerländern ggf. eine Steuerpflicht in Deutschland auslösen können.

In jedem Fall sollte aber bei der Gestaltung von Kaufverträgen zwischen den einzelnen Ge­sellschaften darauf geachtet werden, dass diese einem Fremdvergleich (gleiche Regeln und vor allem gleiche Preise zwischen den ver­bundenen Gesellschaften wie an einen fremden Dritten berechnet würden) standhalten, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die Steuer­behörden diese Verträge nicht anerken­nen.

Beispiel:

Bestimmte Ersatzteile könnten über das Asien Hub zentral ge- und ver­kauft werden.

Auch wenn die Bestimmun­gen über Verrechnungspreise beachtet wer­den müssen, wäre immerhin noch eine Ge­winnspanne von 5 % bis 10 % möglich.

III. Wo kann die Gründung erfol­gen?

Generell kommt im Allgemeinen als Standort Hongkong, Singapur oder auch Bangkok in Betracht. Insbesondere Hong Kong und Singapur sind für ihre Rechtssicherheit und die effiziente und transparente Verwal­tung bekannt. Die Gründung einer Gesell­schaft ist in beiden Jurisdiktionen innerhalb von sieben bis zehn Werktagen möglich, wo­bei der Prozess relativ einfach ist. Des Weiteren ist auch die Verwaltung der Ge­sell­schaft in beiden Jurisdiktionen über­schau­bar und mit verhältnismäßig geringem Aufwand verbunden. Daneben hat auch Bangkok in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung erfahren und kann eine interessante (kostengünstigere) Alternative als Hub in Asien darstellen. Das Rechtssystem ist im Vergleich zu anderen südostasiatischen Ländern weit entwickelt und mit der entsprechenden lokalen Expertise lassen sich Verwaltungsprozesse effizient gestalten. Im Vergleich zu Hongkong und Singapur kann Bangkok insbesondere mit deutlich niedrigeren Kosten, z. B. für Personal oder Raumanmietungen, punkten.

1. Singapur

Singapur stellt eines der höchstentwickelten Länder der Welt dar. Singapur hat ca. 6 Mio. Einwohner. Das BIP pro Kopf lag im Jahr 2022 bei ca. 82.800 USD (im Vergleich Deutschland: ca. 48.700 USD). Durch strategische politische Entscheidungen entwickelt sich Singapur immer mehr zu einem der wichtigsten Wirtschaftsstandorte in Asien. Eine Vielzahl asiatischer und westlicher Unternehmen haben ihren Geschäftshauptsitz in Singapur. Zudem ist eine zunehmende Verlagerung von Firmensitzen, insbesondere auch aus Hongkong nach Singapur zu beobachten.

Der Lebensstandard ist sehr hoch und die Bevölkerung verfügt über ein sehr gutes Bildungsniveau (bester Gesamtscore aller Länder im PISA-Ranking 2022) sowie durchweg sehr gute Englischkenntnisse. Das Land weist einen der niedrigsten Korruptionswerte weltweit auf (Rang 5 im Korruptionswahrnehmungsindex 2023 mit einem Wert von 83, Deutschland Rang 9 mit einem Wert von 78).

Singapur verfügt über einen der modernsten Flughäfen der Welt, sodass zahlreiche Ziele in Asien und weltweit sehr gut zu erreichen sind. Zudem verfügt Singapur über eine exzellente lokale Infrastruktur.

Behördliche Angelegenheiten sind schnell und unbürokratisch zu erledigen, die Aufnahme eines Geschäftes ist innerhalb weniger Tage möglich. Es herrschen sehr gute Bedingungen für international ausgerichtete Unternehmen. Auch Bankkonten können einfacher als z. B. in Hongkong eröffnet werden

Ein wesentlicher Vorteil Singapurs im Vergleich zu Hongkong ist das deutlich geringere Risiko einer politischen Einflussnahme aus China. Zwar leben auch in Singapur viele Chinesen, eine wie in Hongkong mittlerweile mögliche, direkte politische Einflussnahme Chinas ist jedoch sehr unwahrscheinlich und wäre wohl nur unter einem Kriegsszenario denkbar.

Generell gelten in Singapur hohe Maßstäbe hinsichtlich Rechtssicherheit und Freiheitsrechten. Das politische System kann als sehr stabil eingestuft werden.

Demgegenüber liegt der größte Nachteil Singapurs in den erheblichen Kosten. Die Anmietung von Wohn-/ und Geschäftsräumen ist sehr teuer und Platz ist knapp. Auch das Lohn- und Preisniveau vor Ort ist sehr hoch.

Zudem zeichnet sich ein fortschreitender politischer Trend zur Stärkung der Rechte von Arbeitnehmern ab, wodurch sich der Kostenfaktor für Personal weiter erhöhen wird:

Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen in Sin­gapur hohe Beitragszahlungen an die Sozialversiche­rung leisten, was sich dann auf die Kos­ten für Mitarbeiter auswirkt. Die Beitragssätze für das Central Provident Fund (CPF), ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Absicherung, sind in den letzten Jahren mehrfach angepasst worden. Im Jahr 2024 beträgt der Gesamtbeitragssatz für Arbeitnehmer unter 55 Jahren 37 % des monatlichen Einkommens, wobei 20 % vom Arbeitnehmer und 17 % vom Arbeitgeber gezahlt werden (Allerdings nur bis zu einem Gehalt von derzeit 6.000 SGD (ca. 4.800 EUR, dies ist die monatliche Gehaltsobergrenze für CPF-Beiträge (entspricht der deutschen Beitragsbemessungsgrenze). Diese Grenze wird schrittweise bis 2026 auf 8.000 SGD (ca. 5.500 EUR) erhöht.

Außerdem umfasst der Employment Act in Singapur seit dem 1. April 2019 nun alle Arbeitnehmer, einschließlich Manager und Führungskräfte mit einem monatlichen Grundgehalt von mehr als 4.500 SGD (ca. 3.100 EUR). Der Employment Act ist das wichtigste Arbeitsrecht in Singapur, das grundlegende Arbeitsbedingungen und Rechte für Arbeitnehmer regelt, einschließlich Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Überstundenvergütung, Jahresurlaub, Krankengeld und Schutz vor unrechtmäßiger Kündigung. Besonders hervorzuheben ist die Einführung von Regelungen gegen konstruktive Entlassung, die es Arbeitnehmern ermöglicht, Ansprüche geltend zu machen, wenn sie aufgrund unzumutbarer Arbeitsbedingungen zur Kündigung gezwungen werden. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Verträge und internen Richtlinien diesen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden​.

Ein steuerlicher Nachteil in Singapur gegenüber Hongkong be­steht darin, dass grundsätzlich alle Ein­künfte, die ein Un­ternehmen mit Sitz in Singa­pur er­zielt, dort auch steuerpflichtig sind, ungeach­tet des­sen, wo diese Einkünfte er­zielt wurden. Ge­rade, wenn beabsichtigt ist, die regionalen Kaufverträge über einen Hub in Singapur abzuwickeln, kön­nen Steuerlasten für das Hub ent­ste­hen. Diese umfassende Steuerpflicht kann die Attraktivität Singapurs als Standort für solche Aktivitäten mindern, insbesondere im Vergleich zu Hongkong, wo bestimmte ausländische Einkünfte immer noch unter gewissen Voraussetzungen als Off-Shore Einkünfte steuerfrei sind, wenn wirtschaftliche Substanz nachgewiesen wird und die Erträge nicht auf Konten in Hongkong landen. Allerdings wurden auch in Hongkong die Bedingungen zur Steuerbefreiung jüngst auf Druck der OECD erheblich verschärft.

Zudem hat Singapur eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen (ca. 100, im Vergleich Hongkong: ca. 50, Deutschland: ca. 90), wodurch das Risiko einer Doppelbesteuerung zwar vermindert, allerdings nicht immer ausgeschlossen werden kann.

Der (face-) Körperschaftsteuersatz beträgt grds. 17 %. Zudem bestehen vielseitige steuerliche Anreize für Investitionen.

Das „Workplace Safety and Health (WSH) Act“ fordert, dass Arbeitgeber präventive Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit ergreifen und sicherstellen, dass der Arbeitsplatz frei von Belästigungen ist.

Des Weiteren wurden in Singapur neue Regelungen zur Förderung der Work-Life-Balance durch formalisierte Remote-Arbeitsbestimmungen eingeführt.

Überdies wird seit dem 1. Januar 2024 der staatlich finanzierte Vaterschaftsurlaub in Singapur von bisher zwei auf vier Wochen verlängert. Zusätzlich wird der unbezahlte Elternurlaub, der für die Pflege von Kleinkindern genutzt werden kann, von sechs auf zwölf Tage pro Jahr erhöht. Diese

Maßnahmen sind Teil einer breiteren Initiative zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit am Arbeitsplatz, die darauf abzielt, die Work-Life-Balance der Arbeitnehmer zu fördern und die Beteiligung von Vätern an der Kinderbetreuung zu erhöhen.

Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Schließung der Geschlechter-Gehaltslücke eingeführt. Der „Gender Pay Equity Act 2024“ verpflichtet Unternehmen, Gehaltsgleichheit sicherzustellen und Diskriminierungen bei der Entlohnung zu beseitigen.

Diese umfassenden gesetzlichen Neuerungen und Anpassungen im Arbeitsrecht in Singapur haben erhebliche Auswirkungen auf die Kostenstruktur und die operative Strategie von Unternehmen. Sie müssen diese Faktoren in ihre Standortwahl und ihre Personalstrategien einbeziehen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die damit verbundenen Risiken zu minimieren.

2. Hongkong

Die autonome Sonderverwaltungszone Hongkong liegt im südlichen China und hat ca. 8 Mio. Einwohner. Das BIP pro Kopf liegt mit ca. 49.000 USD auf einem mit Deutschland vergleichbaren Niveau. Insbesondere aufgrund seiner Nähe zum chinesischen Markt gilt Hongkong seit jeher als Einfallstor für Geschäfte in Asien und ist nach wie vor einer der wichtigsten Wirtschaftsstandorte.

Der Lebensstandard ist hoch und die Bevölkerung verfügt über ein gutes Bildungsniveau sowie gute Englischkenntnisse. Auch wahrnehmbare Korruption gibt es in Hongkong nur wenig.

Hongkong weist eine sehr gute lokale Infrastruktur auf und verfügt über schnelle Flugverbindungen in alle Teile Asiens, insbesondere auch nach China.

Es herrschen gute Bedingungen für international ausgerichtete Unternehmen und die Kommunikation mit Behörden verläuft schnell und unproblematisch.

Einer der größ­ten Standortvorteile Hong­kongs liegt im Steuerrecht und zeich­net sich da­durch aus, dass Ge­winne, die voll­ständig außerhalb Hongkongs generiert werden, in Hongkong grundsätzlich nicht steuerpflichtig sind, unter der Voraussetzung, dass die Einkünfte als passive, nicht durch Vermögenswerte oder Immobilien bedingte Gewinne qualifiziert werden(siehe Section 14 (1) der Inland Revenue Ordinance und die neuesten Ergänzungen des FSIE-Regimes, Inland Revenue (Amendment) Ordinance 2024). Zu den passiven Einkünften im Sinne der Vorschrift zählen insbesondere Zinsen, Einkünfte aus geistigem Eigentum (IP), Dividenden und Veräußerungsgewinne in Bezug auf Aktien oder Eigenkapitalbeteiligungen. Seit dem 1. Januar 2024 umfasst das FSIE-Regime auch Veräußerungsgewinne aus nicht zum Eigenkapital gehörenden Vermögenswerten. Diese Regelungen wurden angepasst, um internationalen Anforderungen zu entsprechen und die Steuerbefreiung für bestimmte passive Einkünfte zu präzisieren. Die Änderungen betreffen insbesondere die Einkünfte von MNEs und verlangen eine wirtschaftliche Substanz in Hongkong, um Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen zu können.

Die Einführung der weltweiten Mindeststeuer (BEPS 2.0 – Pillar 2) könnte die Attraktivität der Offshore-Regime in Hongkong beeinträchtigen. Diese Initiative zielt darauf ab sicherzustellen, dass Einkommen, das in Niedrigsteuerländern erzielt wird, in anderen Jurisdiktionen besteuert werden kann, falls es dort nicht ausreichend besteuert wird. Ab 2025 wird mit der Hongkong Minimum Top-up Tax (HKMTT) eine zusätzliche Mindeststeuer erhoben, wenn die effektive Steuerlast eines MNE in Hongkong unter dem globalen Mindeststeuersatz liegt. Diese Regelung soll gewährleisten, dass MNEs eine Mindeststeuer zahlen, selbst wenn sie von Steuervorteilen in anderen Ländern profitieren. Die HKMTT wird auf alle Konzerneinheiten in Hongkong angewendet und verlangt von den Unternehmen eine genaue Einhaltung der Steuerpflichten.

Der (face-) Körperschaftsteuersatz in Hongkong beträgt grds. 16.5 %, wobei die effektive Steuerbelastung durch Steuervorteile geringer ausfallen kann.

Ein weiterer Vorteil Hongkongs liegt in der geographischen Nähe zu China. China weist als zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt und einem Markt von 1,4 Milliar­den Einwohnern sehr viel Potential und Nach­frage nach Hochtechnologiegütern auf, wovon Hongkong als direkter Nachbar und Freihafen in hohem Maße profitiert. Die Ströme fließen aber nicht nur in eine Rich­tung, vielmehr investiert China seine im­men­sen Devisenreserven immer mehr in Eu­ropa und vor allem in Deutschland und oftmals werden die Zahlungsströme hierbei über Hongkong abgewickelt.

Hinsichtlich der Geografie ist zu beachten, dass China von Hongkong aus auf dem Land­weg innerhalb von 45 Minuten erreicht werden kann. Direkt hinter der Grenze befin­det sich der Technologie-Hub Shenzhen, eine Stadt, die in den letzten 20 Jahren eine rasante Entwick­lung von ei­ner verschlafenen Kleinstadt mit 200.000 Ein­wohner zur mittlerweile reichs­ten Stadt Chinas mit einer Einwohnerzahl von mehr als 15 Millionen Menschen erfah­ren hat.

Außerdem kann man von Hongkong aus alle wichtigen Städte in China, wie z. B. Pe­king, Shanghai, Chengdu, etc. innerhalb von drei Stunden per Flugzeug erreichen.

Auch versucht die chinesische Regierung den internationalen Handel zu verstärken und entwickelt Hongkong deshalb zu einem RMB-Handelszentrum, was für eine Gesell­schaft in Hongkong bedeutet, dass es relativ einfach ist, Zahlungen in RMB nach China zu tätigen bzw. Zahlungen aus China zu emp­fangen, ohne dass diese zuerst in eine Fremdwährung konvertiert werden müssen. Sobald sich das Geld dann auf einem Bank­konto in Hongkong befindet, kann es belie­big in jede der großen Währungen umgewech­selt (USD, EUR, AUD, HKD, GBP, CHF) und im Anschluss ohne jegliche Beschränkungen in andere Länder transfe­riert werden.

Die geographische und politische Nähe zu China birgt neben den aufgezeigten Vorteilen aber auch Risiken. In den letzten Jahren ist ein verstärktes Bestreben der chinesischen Regierung wahrzunehmen, ihren Einfluss in Hongkong zu verstärken.

Zentral ist hierbei insbesondere das im Juli 2020 eingeführte nationale Sicherheitsgesetz, welches tiefgreifende Auswirkungen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Geschäftslandschaft in Hongkong hat und auch Auslieferungen nach China ermöglicht. Es gibt erhebliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Pressefreiheit, den freien Austausch von Informationen und die Datensicherheit. Diese Gesetzgebung hat zu einem streng regulierten Umfeld geführt, was die Risiken für Unternehmen, insbesondere in Bezug auf Compliance und den Schutz von Geschäftsinformationen, erheblich erhöht. Langfristig könnte sich der wachsende Einfluss Chinas in Hongkong und die damit verbundenen systemischen Risiken zu einem entscheidenden Standortnachteil für Hongkong entwickeln, welcher bei der Standortwahl bedacht werden sollte. Allerdings stellt Hongkong derzeit aufgrund der Nähe zu China weiterhin einen attraktiven Standort dar.

Überdies hat Hongkong umfassende steuerliche Anreize für Unternehmen eingeführt, die in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Hongkong als führenden Standort für Innovationen zu etablieren. Konkret können Unternehmen eine Steuervergünstigung von bis zu 300 % für die ersten 2 Millionen HKD förderfähiger F&E-Ausgaben erhalten. Für darüberhinausgehende Ausgaben beträgt der Abzug 200 %. Diese Anreize sind Teil eines erweiterten Steuerabzugsregimes, das 2018 eingeführt wurde, um Investitionen in Forschung und Entwicklung zu fördern. Die Steuervergünstigung in Höhe von 300 % gilt für qualifizierte F&E-Ausgaben, wie beispielsweise Kosten für Mitarbeiter und Verbrauchsmaterialien, die intern in Hongkong für qualifizierte F&E-Aktivitäten anfallen. Für alle darüberhinausgehenden förderfähigen Ausgaben wird ein Steuerabzug in Höhe von 200 % gewährt. Diese Steuervergünstigungen beziehen sich auf den Betrag, den Unternehmen von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen können, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Im Klartext bedeutet dies, dass für jede qualifizierte Ausgabe von 1 HKD für F&E Unternehmen einen Abzug von 3 HKD von ihrem steuerpflichtigen Einkommen vornehmen können. Dieser erhöhte Abzugsbetrag übersteigt die tatsächlichen Ausgaben und dient als Anreiz für Unternehmen, mehr in F&E zu investieren. Die Förderung umfasst sowohl kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) als auch große multinationale Konzerne, die in Hongkong tätig sind. Diese Anreize gelten für eine breite Palette von F&E-Aktivitäten, einschließlich Grundlagenforschung, angewandter Forschung und experimenteller Entwicklung.

Daneben wurden in Hongkong neue steuerliche Anreize für grüne Anleihen und nachhaltige Finanzierungsprojekte eingeführt. Diese Initiativen bieten steuerliche Vorteile für Unternehmen, die in Projekte investieren, die ökologisch nachhaltige Praktiken unterstützen, wie beispielsweise erneuerbare Energien, Energieeffizienz und grüne Gebäude. Durch die Gewährung von Steuervergünstigungen für grüne Anleihen wird zudem die Finanzierung solcher Projekte erleichtert.

3. Bangkok

Zwar kann Bangkok hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung und des Lebensstandards derzeit noch nicht auf einem Level mit Singapur und Hongkong gesehen werden (BIP pro Kopf in Thailand ca. 6.900 USD, wobei das BIP pro Kopf in Bangkok etwas höher sein dürfte), dennoch bietet die Hauptstadt Thailands eine attraktive und dynamische Alternative als Standort für einen Hub.

Bangkok weist mit ca. 9 Mio. Einwohnern im näheren Stadtgebiet und ca. 17 Mio. Einwohnern in der Metropolregion (ganz Thailand ca. 71 Mio. Einwohner) eine deutlich größere Bevölkerung als Hongkong oder Singapur auf.

Der Lebensstandard in Bangkok kann zwischen den Stadtteilen stark variieren, kommt aber in den zentralen Bezirken westlichen Standards durchaus nahe.

Der wohl zentralste Standortvorteil Bangkoks gegenüber Singapur und Hongkong sind die deutlich geringeren Kosten. Pauschal lässt sich sagen, dass im Vergleich zu Singapur oder Hongkong mit ca. 30 bis 50 % geringeren Kosten gerechnet werden kann.

Während in Singapur oder Hongkong bezahlbarer Büroraum in zentralen Lagen rar ist, lassen sich in Bangkok Räumlichkeiten zu deutlich attraktiveren Konditionen anmieten.

Auch die Personalkosten sowie Kosten für jegliche Serviceleistungen befinden sich auf einem deutlich niedrigeren Niveau, wodurch erhebliche Einsparungen möglich sind.

Durch die Größe und Attraktivität des Standortes kann ggf. auf einen großen Pool an Arbeitnehmern zurückgegriffen werden.

Während die Arbeitsmoral in der Regel als hoch anzusehen ist, ist ein Problem häufig die geringe Hemmschwelle zum Arbeitgeberwechsel bei schon geringen Gehaltssteigerungen und das im Vergleich zu Singapur und Hongkong niedrigere Ausbildungsniveau sowie das Englisch der Arbeitnehmer. Zwar wird die englische Sprache in Grundzügen beherrscht, jedoch nicht immer fließend gesprochen. Es lassen sich aber auch Arbeitnehmer mit fundierten Englischkenntnissen finden. Die Beherrschung weiterer Fremdsprachen ist in Bangkok allerdings eher nicht zu erwarten.

Ein weiterer Vorteil Bangkoks ist die zentrale Lage in Südostasien. Hongkong und Singapur lassen sich schnell innerhalb von 2-3 Stunden per Flugzeug erreichen. Zudem gibt es sehr gute Flugverbindungen in alle größeren Städte Chinas, sowie nach Indien, Japan oder Südkorea. Als zweitgrößte Volkswirtschaft der ASEAN-Länder unterhält Thailand enge Handelsbeziehungen zu allen Nachbarländern und stellt einen der wichtigsten lokalen Märkte dar.

Die lokale Infrastruktur kann weitestgehend als gut beschrieben werden. Dennoch ist im Vergleich zu Singapur oder Hongkong mit Effizienzverlusten, beispielsweise aufgrund von längeren Fahrtwegen wegen Verkehrsstaus zu rechnen.

Zwar verfügt Thailand über ein weitestgehend organisiertes Behördennetz, im Vergleich zu Singapur oder Hongkong ist der Kontakt mit den lokalen Behörden jedoch schwieriger. Es ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Zudem ist für eine erfolgreiche Kommunikation lokale Expertise unabdingbar. Korruption ist zwar vorhanden, für eine erfolgreiche Etablierung eines Geschäftes ist es jedoch nicht erforderlich, an dieser teilzunehmen, wovon zudem auch dringend abzuraten ist.

Die politischen Beziehungen sowohl zur westlichen Welt als auch zu China können als stabil angesehen werden, wodurch entsprechende geopolitische Risiken, zum Beispiel im Vergleich zu Hongkong als deutlich geringer einzustufen sind.

Eine zentrale Steuerung von Geschäften in anderen Märkten ist aus Bangkok möglich, allerdings sind derzeit die Bedingungen für international ausgerichtete Unternehmen als noch nicht so weit fortgeschritten wie in Singapur oder Hongkong anzusehen. Vorteile ergeben sich aber insbesondere für produktionsorientierte Branchen, da im Vergleich zu Singapur und Hongkong deutlich mehr Platz zur Verfügung steht.

Das thailändische Arbeitsrecht weist vergleichbare Kündigungsbestimmungen wie in Deutschland oder Singapur auf, allerdings sind Kündigungen in der Regel flexibler möglich. Fast immer müssen im Falle von Kündigungen gesetzlich vorgeschriebene Abfindungszahlungen geleistet werden, welche sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten (gestaffelt, max. Gehalt der letzten 400 Tage nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit).

Sofern nachvollziehbare Gründe (z. B. betriebsbedingt) vorliegen, ist eine Kündigung von Arbeitnehmern in der Regel unproblematisch innerhalb von 1-2 Monaten möglich.

Durch den Arbeitgeber zu tragende Sozialversicherungsbeiträge fallen im Vergleich zu Singapur und Hongkong geringer aus, was weitere Personalkosten einspart. So beträgt der durch den Arbeitgeber zu tragenden Beitrag zur Sozialversicherung 5 % des monatlichen Gehalts, wobei die Beitragsbemessungsgrenze mit 15.000 Baht (ca. 380 EUR) eher gering ist.

Firmengründungen (außer für echte USA Firmen) sind in Thailand durch den sog. „Foreign Business Act“ relativ streng reguliert. In zahlreichen Branchen ist eine Betätigung nur mit vorheriger Erlaubnis oder Genehmigung durch das BOI möglich, sodass entsprechende Kosten und Zeit für bürokratische Prozesse eingeplant werden müssen.

Aus steuerlicher Sicht ist Thailand nicht länger als Niedrigsteuerland einzustufen, die Steuerbelastung ist jedoch im Vergleich zum internationalen Durchschnitt noch moderat.

Die Höhe der Körperschaftsteuer beträgt grds. 20 %.

Allerdings gilt für kleine und mittlere Unternehmen (Small and Medium-Sized Enterprises (SMEs)), deren eingezahltes Kapital am letzten Tag der Abrechnungsperiode 5 Mio. THB (ca. 129.000 EUR) nicht übersteigt und deren Einnahmen durch Warenverkauf oder Dienstleistungen 30 Mio. THB (ca. 775.000 EUR) in dieser Periode nicht übersteigen, ein gestaffelter Steuersatz.

Dieser beträgt 0 % für das zu versteuernde Einkommen bis 300.000 THB (ca. 7.700 €), 15 % für das zu versteuernde Einkommen von 300.001 THB bis 3 Mio. THB (ca. 77.500 €) und darüber 20 %.

Zudem werden zur Förderung von (ausländischen) Investitionen regelmäßig Subventionen durch das thailändische Board of Investment (BOI) vergeben, wodurch sich bei Erfüllen der Bedingungen weitere Investitionsanreize wie eine Steuerbefreiung von bis zu 8 Jahren (Tax Holiday), das Recht auf Landbesitz für ausländische Unternehmen sowie Befreiungen oder Ermäßigungen bei Einfuhrzöllen auf Maschinen und Rohstoffe ergeben können. Darüber hinaus profitieren Unternehmen von erleichterten Arbeitsgenehmigungen und Visa für ausländische Mitarbeiter sowie von der Möglichkeit einer 100%igen ausländischen Eigentümerschaft in bestimmten Branchen.

IV. Zusammenfassung

Durch die Gründung eines Hubs in Asien, welches die Gesellschaften in Asien zentral leitet und deren Tätigkeiten koordi­niert, ist es möglich Synergien zu schaffen. Nichtsdestotrotz sollte man bedenken, dass eine solche Gründung mit Zeitaufwand und Kosten verbunden ist, unabhängig von dem Ort des Büros.

Es ist offensichtlich, dass es für jede Gesell­schaft, die international tätig ist, fast schon eine Pflicht ist, einen regionalen Hub zu grün­den, um durch Konzentration, Zentra­lisa­tion und Organisation Synergien zu erzie­len und Ideen, Werte, Personen und Wis­sen auszutauschen und so die Mittel der Gesellschaft voll auszunutzen. Hierfür eig­nen sich Singapur, Hongkong oder auch Bangkok am bes­ten. Singapur wird wohl einen Vorteil im Hin­blick darauf haben, dass der Lebensstil und -wandel etwas europäischer geprägt ist und es sich so leichter einleben lässt. Zudem liegt ein Vorteil Singapurs in einer geringeren Exposition gegenüber den geopolitischen Risiken des chinesischen Marktes.

Dar­über hinaus haben die lokalen Mitarbei­ter in Singapur wohl bessere Englischkennt­nisse und eine etwas höhere Schulbildung im Ver­gleich zu Hongkong. Sollte sich die Ge­sell­schaft darüber hinaus mehr auf die süd­ostasia­tischen Märkte (z. B. Indien) kon­zentrie­ren wollen, wird Singapur wohl Hong­kong vorzuziehen sein.

Andererseits kann die Nähe zum chinesischen Markt in Hongkong auch Vorteile bieten und die höhere Einwohnerzahl (Hongkong ca. 8 Mio., Singapur ca. 6 Mio.) spricht für ei­nen breiter gefächerten Arbeitsmarkt. An­gesichts der immensen Geld- und Waren­ströme, die über Hongkong nach China hinein (China Inbound) und über Hongkong aus China heraus (China Out­bound) fließen, spricht dann aber wohl doch viel für Hongkong als Standort, wenn man bei diesen Strömen direkt am „Puls“ sein will; dies trotz dem, dass Hong­kong inzwi­schen in Bezug auf Büromie­ten (und Wohnungs­mieten) zu den teuersten Städten der Welt zählt. Es gilt auch noch zu beden­ken, dass China dreimal mehr Einwoh­ner hat als der gesamte Rest von Asien (exklu­sive Indien) zusammen. Bei einer Entscheidung für Hongkong als Investitionsstandort ist jedoch ein erhöhtes geopolitisches Risiko bezüglich China unvermeidbar.

Bangkok kann hingegen insbesondere durch deutlich geringere Kosten im Personal- und Servicebereich sowie geringere Mietpreise überzeugen. Trotz der deutlich geringeren Kosten lässt sich dennoch ein effizienter Hub aufbauen, wobei zudem von einem großen Arbeitnehmerpool, einer relativ modernen Infrastruktur und einer sehr guten Verkehrsanbindung in alle relevanten asiatischen Märkte profitiert werden kann. Nachteile durch kompliziertere Behördenstrukturen und Bedingungen zur Etablierung eines Geschäftes können durch entsprechende lokale Expertise zumindest teilweise ausgeglichen werden.

Wenn man die Größe der Wirtschaft und das Potential von Asien zurzeit und in der Zu­kunft betrachtet, wird man früher oder spä­ter zu dem Schluss kommen, dass an der Gründung eines Hubs in Bangkok, Hongkong oder Singapur kaum ein Weg vorbeiführt.

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