I. Einleitung
Geheimhaltungsvereinbarungen (Non-Dis-closure Agreement, NDA) sind weltweit verbreitete rechtliche Instrumente, um sensible Informationen zu schützen. Während NDAs oft Standardklauseln enthalten, hat sich in verschiedenen Ländern, insbesondere in vielen asiatischen, arabischen und afrikanischen Regionen, die Verwendung von NNN-Vereinbarungen (Non-Disclosure, Non-Use, Non-Circumvention) als rechtssicherer erwiesen. Beide Vereinbarungen schützen geistiges Eigentum, unterscheiden sich jedoch in ihrer Struktur und Zielsetzung. Wichtig ist die Erkenntnis, dass eine NNN-Vereinbarung eine eigenständige Vereinbarung darstellt und daher nicht nur lediglich „ein besserer NDA“ ist. Ein Vorteil von NNN-Vereinbarungen im Vergleich zu einem bloßen NDA ist, dass potenzielle Streitigkeiten durch präzisere und klarere Regelungen im Vorfeld vermieden werden können und bessere Möglichkeiten zur Konfliktvermeidung vorliegen. Die NNN-Vereinbarung ist besonders wertvoll in Regionen, in denen das Risiko besteht, dass die empfangende Partei die erhaltenen Informationen unrechtmäßig verwendet oder sich durch Umgehung der Vertragsverpflichtungen einen Vorteil verschafft. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Rechtsverfolgung und Vollstreckung im Land der Rechtsverletzung schwierig, teuer und langwierig sein kann.
II. Übliche Anbahnung von Geschäftsbeziehungen
In der Praxis erfolgt die Verwendung von NNN-Vereinbarungen und NDAs im Rahmen von Geschäftsbeziehungen regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren:
- Kennenlernphase – Austausch von wenig sensiblen und nicht geheimhaltungsbedürftigen Informationen.
- Danach ggf. Abschluss einer NNN-Vereinbarung – Diese bietet einen umfassenden Schutz vor Offenlegung, Nutzung und Umgehung und soll gewährleisten, dass die vertraulichen Informationen sicher bleiben, bevor tiefere oder weiterführende Verhandlungen bzw. Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner beginnen. Keine der bereitgestellten Informationen dürfen in irgendeiner Weise verwendet werden, insbesondere auch nicht durch den Geschäftspartner selbst.
- Technische Vereinbarungen oder Projektentwicklungsvertrag – Sofern die Parteien Vertrauen aufgebaut haben und eine langfristigere Zusammenarbeit anstreben, wird in dieser Phase die Zusammenarbeit auf operativer Ebene geregelt. Es werden spezifische Details wie die Entwicklung von Technologien, die Produktion von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen vereinbart, basierend auf den geschützten Informationen.
- Abschluss eines NDA – Für eine effektive Zusammenarbeit auf operativer Ebene ist es in der Praxis häufig notwendig, dass der Geschäftspartner gewisse Informationen verwenden darf, um das operative Geschäft zu betreiben. Da insoweit eine NNN-Vereinbarung nicht (mehr) zweckmäßig ist, wird hinsichtlich der benötigten Informationen in der Praxis in der Regel ein weiterer, gesonderter NDA geschlossen.
- Danach ggf. Lizenzvereinbarung – Wenn die Zusammenarbeit erfolgreich begonnen wurde und es zur kommerziellen Nutzung der entwickelten Technologien oder Produkte kommt, regelt eine Lizenzvereinbarung die Bedingungen der Nutzung und die Vergütung. Diese Vereinbarung könnte Aspekte wie die Anmeldung von Patenten, Lizenzgebühren, geografische Nutzungsrechte, Exklusivität und die Dauer der Lizenz umfassen.
III. Elemente einer NNN-Vereinbarung und eines NDA
1. Elemente einer NNN-Vereinbarung (Non-Disclosure, Non-Use, Non-Circumvention)
Eine NNN-Vereinbarung umfasst drei wesentliche Verpflichtungen:
- Non-Disclosure (Geheimhaltung): Es besteht die Verpflichtung, vertrauliche Informationen weder unbefugten Dritten offenzulegen noch diese über den vertraglich festgelegten Zeitraum hinaus SELBST zu nutzen.
- Non-Use (Nichtverwendung): Die empfangende Partei verpflichtet sich zudem, die erhaltenen Informationen auch nicht zu eigenen Zwecken zu verwenden, insbesondere nicht zur Herstellung oder zum Vertrieb von Produkten, die auf diesen Informationen basieren.
- Non-Circumvention (Nichtumgehung): Die empfangende Partei verpflichtet sich, keine direkten Geschäftsbeziehungen mit den Lieferanten oder Kunden der offenlegenden Partei aufzubauen, um die Vertragspflichten zu umgehen und keine Handlungen vorzunehmen, die dem Geist der Vereinbarung widersprechen.
2. Elemente eines NDA (Non-Disclosure Agreement)
Ein NDA konzentriert sich in erster Linie auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen wie Know-how, Plänen und anderen vertraulichen Informationen. Die wesentlichen Bestandteile eines NDA umfassen die präzise Definition vertraulicher Informationen, wobei genau beschrieben wird, welche Informationen als vertraulich gelten. Diese Beschreibung sollte nicht zu weit gefasst sein, um die Wirksamkeit des Vertrags zu gewährleisten.
Weiterhin enthält ein NDA eine Verpflichtung zur Geheimhaltung, bei der sich die Vertragsparteien und ggf. weitere beteiligte Personen verpflichten, die vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Auch die erlaubte Nutzung der vertraulichen Informationen wird konkret geregelt, wobei festgelegt wird, wer die Informationen wie, wo, wie lange und zu welchem Zweck nutzen darf. Es werden zudem Ausnahmen festgelegt, in denen die Geheimhaltungspflicht nicht gilt, bspw. bei rechtlich oder gerichtlich erzwungenen Offenlegungen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bestimmung der Laufzeit der Geheimhaltungsverpflichtung, die oft auch nach Beendigung der geschäftlichen Beziehung fortbestehen kann.
Darüber hinaus wird die anwendbare Rechtsordnung und der Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten festgelegt. Schließlich regelt das NDA die Rechtsfolgen bei Verstößen, die häufig in Form pauschalierter Schadensersatzforderungen in Geld festgelegt werden.
IV. Besonderheiten und Unterschiede zwischen einer NNN-Vereinbarung und einem NDA
Die NNN-Vereinbarung bietet einen umfassenderen Schutz als ein herkömmliches NDA, da sie zusätzlich zur Vertraulichkeit auch die unautorisierte Nutzung und Umgehung verhindert. Während ein NDA hauptsächlich den Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor unbefugter Offenlegung an Dritte fokussiert, adressiert die NNN-Vereinbarung explizit das Risiko, dass die empfangende Partei die Informationen selbst zum eigenen Vorteil nutzt, etwa zur Herstellung von Produkten oder dem Verkauf an Wettbewerber. Diese erweiterte Schutzfunktion ist besonders relevant in Fällen, in denen ausländische Unternehmen technische oder geschäftliche Informationen teilen.
Zudem bietet eine NNN-Vereinbarung insbesondere in der frühen Phase eines Geschäftsprozesses einen höheren Schutz, wenn die Rollenverteilung zwischen den Parteien noch nicht festgelegt ist und das gegenseitige Vertrauen noch eher gering ist.
Auch wird die Durchsetzbarkeit der NNN-Vereinbarung durch ihre Anpassung an die lokale Rechtsordnung und Sprache erhöht. Im Gegensatz zu NDAs, die oft nach westlichem Recht und in englischer Sprache verfasst sind, berücksichtigen NNN-Vereinbarungen die Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Dies trägt dazu bei, dass sie von örtlichen Gerichten anerkannt und durchgesetzt werden können.
Schließlich spielen auch kulturelle Besonderheiten eine wichtige Rolle. In einigen Ländern haben persönliche Beziehungen mehr Gewicht als vertragliche Verpflichtungen, was das Risiko erhöht, dass lokale Partner zugunsten ihrer Netzwerke handeln und Vertragsbestimmungen umgehen. Eine NNN-Vereinbarung, die auf die kulturellen und rechtlichen Eigenheiten eines Landes abgestimmt ist, wird häufig als professionell und respektvoll angesehen, wodurch der lokale Geschäftspartner sich ggf. in stärkerem Maße an die Vereinbarung gebunden fühlt. Zu beachten ist jedoch, dass das Risiko einer Umgehung durch den Vertragspartner nie vollends ausgeschlossen werden kann.
VI. Fazit
NNN-Vereinbarungen bieten im Vergleich zu herkömmlichen NDAs einen wesentlich umfassenderen Schutz geistigen Eigentums. Sie decken nicht nur die Vertraulichkeit von Informationen ab, sondern schützen auch vor deren unautorisierter Nutzung und Umgehung, was insbesondere in Ländern mit unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Gegebenheiten von entscheidender Bedeutung sein kann. Durch ihre Anpassung an lokale Rechtssysteme und Sprachen sind NNN-Vereinbarungen oft leichter durchsetzbar und bieten somit eine effektivere Absicherung, insbesondere für Unternehmen, die in internationalem Umfeld tätig sind.