I. Einleitung
Gemäß Sec. 1144 des Civil and Commercial Code (CCC) werden die Geschäfte einer thailändischen Unternehmung von einem oder mehreren Geschäftsführern (sog. „Board of Directors“) geführt. Dieses „Board“ ist gegenüber den Gesellschaftern als Vertreter des Unternehmens und gegenüber Dritten (z.B. gegenüber Vertragspartnern und Mitarbeitern) als Handlungsorgan der Gesellschaft verantwortlich. Ebenso wie im deutschen Recht können Gläubiger nach Sec. 1096 CCC grundsätzlich nur auf das Gesellschaftsvermögen als Haftungsmasse zugreifen. Allerdings kann die Haftung für Gesellschaftsschulden durch das thailändische Gesellschaftsrecht auf die Direktoren ausgeweitet werden. Als Haftungsschuldner kommen daher sowohl das Board of Directors als auch der einzelne Direktor in Betracht. Der Direktor einer thailändischen Co. Ltd. hat folglich ein besonderes Interesse daran, sich aus seiner Direktorenposition lösen zu können, um nicht von Dritten in die Haftung für Gesellschaftsschulden genommen zu werden.
Umgekehrt ist auch die Gesellschaft und mit ihr die Gesellschafter daran interessiert, sich im Problemfall schnell von einem Direktoren lösen zu können, da dieser ansonsten aufgrund seiner statusrechtlichen Position als Direktor selbst bei Beendigung seines arbeitsrechtlichen Anstellungsverhältnisses weiterhin die Möglichkeit hat, die Gesellschaft zu verpflichten.
II. Problematik der Auflösung von Direktorenverhältnissen
Zur Aufhebung der statusrechtlichen Position als Direktor ist eine Registrierung beim neuer Direktor als Ersatz ernannt wird, ist hierfür entweder die Vorlage eines Rücktrittsschreibens des ausscheidenden Direktor (sog. „Resignation Letter“) oder ein entsprechender Gesellschafterbeschluss vorzulegen.
Der Resignation Letter sollte die Erklärung des Direktors über die Beendigung seiner Funktion als Direktor für die Gesellschaft beinhalten. Dieser Resignation Letter ist vom Direktor selber zu unterschreiben. Die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Direktoren des „Board of Directors“ für die Gesellschaft sind für die Wirksamkeit der Kündigung der gesellschaftsrechtlichen Stellung nicht erforderlich, werden aus formalen Gründen aber dennoch geleistet.
Das Erfordernis einer Unterschrift des Direktors kann zu Problemen führen, wenn dieser die Unterschrift des Resignation Letters verweigert, um die Aufhebung seiner statusrechtlichen Position zu verhindern. In einem solchen Fall ist die Gefahr des Missbrauchs der Direktorenposition gegeben und es sollte ein entsprechender Gesellschafterbeschluss zur Abbestellung des Direktors angestrebt werden.
Wichtig herauszustellen ist, dass das Erfordernis eines speziellen Resignation Letters zur Aufhebung der statusrechtlichen Position als Direktor auch dann besteht, wenn das arbeitsrechtliche Verhältnis zwischen dem Direktor und der Gesellschaft bereits durch eine Kündigung beendet worden ist. Denn ebenso wie im deutschen Gesellschaftsrecht besteht die gesellschaftsrechtliche Stellung als Direktor unabhängig von dem arbeitsrechtlichen Anstellungsverhältnis fort.
III. Registrierung im Handelsregister
Zwar ist die Beendigung des Direktorenverhältnisses mit Unterzeichnung des Resignation Letter wirksam und die Weiterleitung an das Ministry of Commerce nur deklaratorisch.
Allerdings ist zu beachten, dass die Beendigung des Direktorenverhältnisses Dritten gegenüber solange nicht geltend gemacht werden kann, wie eine Registrierung beim Ministry of Commerce nicht erfolgt ist. D.h., dass ein Direktor, obwohl ein Resignation Letter bereits wirksam unterzeichnet ist, weiterhin die Gesellschaft in ihrem Namen verpflichten kann, obwohl er im Innenverhältnis nicht mehr dazu berechtigt ist. Zwar hat die Gesellschaft dann im Innenverhältnis Haftungsansprüche gegen diesen Direktor, kann sich aber von ihren Verpflichtungen im Außenverhältnis nicht lösen.
So kann zum Beispiel ein bereits ausgeschiedener Direktor, der seinen Resignation Letter unterschrieben hat, im Namen der Gesellschaft ein Darlehn aufnehmen. Obwohl der Direktor in diesem Fall nicht mehr für die Gesellschaft hätte handeln dürfen, kann der Darlehensgeber von der Gesellschaft die Rückzahlung des Darlehns verlangen, wenn nicht die Beendigung des Direktorenverhältnisses im Zeitpunkt der Aufnahme des Darlehens bereits beim Ministry of Commerce registriert war.
IV. Verhinderung des Missbrauchs durch vorsorgliche Aufsetzung eines Resignation Letters
Um die oben beschriebene Missbrauchssituation zu verhindern und sicherzustellen, dass die Gesellschaft einem ihrer Direktoren seine statusrechtliche Position jederzeit entziehen kann, ohne dass ein Gesellschafterbeschluss (für den bestimmte Fristen einzuhalten sind) nötig ist, ist es beiden Seiten zu empfehlen, einen derartigen Resignation Letter bereits vorsorglich aufzusetzen. Dabei wird ein Resignation Letter, ähnlich wie der im Anhang dargestellte, aufgesetzt und vom Direktor vorsorglich unterschrieben. Danach übergibt der Direktor den bereits unterschriebenen Resignation Letter, in dem lediglich das Beendigungsdatum fehlt, an die Gesellschaft, so dass diese nunmehr die unterschriebene Kündigung des Direktoren sozusagen als „Blanko-Exemplar“ vorrätig hat. Im Falle der Notwendigkeit der Auflösung des Direktorenverhältnisses kann die Gesellschaft auf diesen ihr bereits vorliegenden Resignation Letter zugreifen, ohne von einer erneuten Unterschrift des Direktoren abhängig zu sein. Sie bedarf mithin nicht mehr der Mitwirkung des Direktors, um sich von ihm zu lösen.
V. Zusammenfassung
Die Abfassung eines vorsorglichen Resignation Letter zwischen der thailändischen Gesellschaft (Co. Ltd.) und ihren Direktoren in der oben beschriebenen Form sollte bei jeder Berufung eines neuen Direktoren zum Pflichtprogramm gehören. Ebenso sollte bei der Gründung einer thailändischen Co. Ltd. und der gleichzeitigen Bestellung von Direktoren der Gesellschaft neben dem Arbeitsvertrag und der Bestellungsvereinbarung als Direktor zugleich ein Resignation Letter aufgesetzt und von der Gegenseite unterschrieben ausgetauscht werden. Auf diese Weise können die oben beschriebenen Missbrauchssituationen vermieden werden.
Anhang: Beispiel eines Resignation Letters