Änderungen des chinesischen Einkommensteuerrechts für Ausländer (3 Seiten)

Nach einer dreijährigen Schonfrist wird erwartet, dass ab 1. Januar 2022 die bevorzugten persönlichen Einkommenssteuerermäßigungen für Ausländer, die in China arbeiten, aufgehoben werden. Dies wird zu höheren Ausgaben für Arbeitgeber und höheren Steuern für Ausländer führen.

 

1. Was sind die Änderungen?

Das Gesetz zur individuellen Einkommensteuer der VRC, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, wird ab 2022 auch für in China arbeitende Ausländer gelten und zu den folgenden Änderungen führen:
a) Ein Ausländer, der in China arbeitet, kann nicht mehr in den Genuss einer Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Mietzuschüsse kommen. Wenn ein Ausländer seinen Wohnsitz in China hat oder sich mehr als 183 Tage innerhalb eines Steuerjahres in China aufhält (und somit seinen Steuerwohnsitz in der VRC hat), kann er die Wohnungsmietkosten als besonderen abzugsfähigen Sonderposten („SEDI“) von seinem Gesamteinkommen abziehen. Der abzugsfähige Betrag beträgt aber max. 1.500 RMB, 1.100 RMB oder 800 RMB (ca. 200 EUR, 150 EUR, 100 EUR) pro Monat, abhängig von der Höhe und der Einwohnerzahl der Stadt, in der er/sie wohnt.
b) Ein Ausländer, der in China arbeitet, kann nicht mehr in den Genuss der Steuerbefreiung für Kinderausbildungszuschüsse kommen, die normalerweise vom Arbeitgeber als Leistung gewährt werden. Er kann die Ausbildungskosten der Kinder lediglich in Höhe von 1.000 RMB (ca. 130 EUR) pro Monat absetzen.
c) Ein Ausländer, der in China arbeitet, kann nicht mehr in den Genuss der -Befreiung für Zuschüsse zur Sprachausbildung kommen. Wenn ein Ausländer jedoch an Weiterbildungsprogrammen teilnimmt, kann er die Kosten als SEDI in Höhe von 400 RMB (ca. 50 EUR) pro Monat und 3.600 RMB (ca. 470 EUR) in dem Jahr, in dem der Bildungsabschluss erworben wird, von seinem Gesamteinkommen absetzen.
d) Ein Ausländer, der in China arbeitet, kann immer noch in den Genuss einer Befreiung für Zuschüsse für Mahlzeiten und Wäsche sowie für Heimaturlaub (in der Regel zwei Hin- und Rückreisen zwischen China und dem Heimatland des Ausländers pro Jahr für den Ausländer selbst) und Umzug in einer bestimmten Höhe kommen.
Wenn ein Ausländer in der VRC steuerlich ansässig ist, kann er die folgenden SEDIs von seinem Jahreseinkommen abziehen:
⦁ Zinsen für Wohnungsdarlehen: 1.000 RMB (ca. 130 EUR) pro Monat für das erste Wohneigentum innerhalb Chinas, das er/sie oder sein/ihr Ehepartner durch kommerzielle Wohnungsdarlehen gekauft hat;
⦁ Medizinische Behandlungskosten, die tatsächlich angefallen sind, wenn die Kosten abzüglich der Entschädigung durch die Versicherung 15.000 RMB (ca. 2.000 EUR) innerhalb eines Steuerjahres übersteigen. Die abzugsfähigen nicht entschädigten medizinischen Behandlungskosten sind auf 80.000 RMB (ca. 10.000 EUR) begrenzt;
⦁ Kosten für die Unterstützung älterer Angehöriger: 2.000 RMB (ca. 260 EUR) pro Monat, wenn er/sie ältere(n) Angehörige(n) im Alter von 60 Jahren oder mehr unterstützen muss.
a) Ein Ausländer, der in China arbeitet, kann nicht mehr die Sonderbehandlung für den Jahresbonus genießen, der früher getrennt von anderen Einkünften besteuert wurde. Stattdessen wird der Jahresbonus in das Gesamteinkommen einbezogen.
In der Vergangenheit erhielten die meisten Ausländer, die in China arbeiten, aufgrund der alten begünstigten IIT-Politik bis zu 35 % ihrer gesamten Vergütung als extra Bonus, der steuerlich begünstigt war.

Aufgrund der Änderungen können nunmehr einige Vergünstigungen von vergleichsweise großen Beträgen, wie z. B. Mietzuschüsse und Ausbildungsgebühren der Kinder, nicht mehr vom steuerpflichtigen individuellen Einkommen eines Ausländers abgezogen werden. Das steuerpflichtige Bruttoeinkommen steigt erheblich und damit auch die tatsächliche individuelle Steuerlast.

 

1. Vom Arbeitgeber zu ergreifende Maßnahmen

Normalerweise tragen die Arbeitnehmer die individuelle Einkommensteuer selbst. Die Änderung der IIT-Politik für ausländische Arbeitnehmer wird jedoch Auswirkungen auf die Nettoentlohnung von Ausländern und damit letztlich auch auf die Entsendungspolitik haben.
Arbeitgeber sollten die Auswirkungen der neuen IIT-Richtlinien auf das Nettogehalt für ausländische Arbeitnehmer bewerten und rechtzeitig mit ihren ausländischen Arbeitnehmern über die möglichen Änderungen kommunizieren, um die Erwartungen an das Nettoeinkommen zu steuern:
⦁ Anpassung der Vergütungsstruktur, um die Gesamtsteuerlast zu reduzieren, falls erforderlich;
⦁ Überprüfung der gesamten Vergütungspolitik des Unternehmens und entsprechende Anpassungen entsprechend den Änderungen der Vorschriften;
⦁ Beachtung der Entwicklung von Richtlinien und Suche nach effektiven Steuerlösungen.

 

2. Änderung der Arbeitsverträge

Unabhängig davon, ob ausländische Arbeitnehmer nach China entsandt oder vor Ort eingestellt werden, muss für jeden Fall einer Vertragsanpassung ein schriftlicher Arbeitsvertrag oder eine Änderungsvereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber abgeschlossen und von allen Parteien unterschrieben werden, am besten bilingual und mit jeweils einem Unterschriftszeugen.

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